RA/FAStR Thomas Wenzler[*]

Der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 AO ist keineswegs neu, wird aber gerade von der Finanzverwaltung neu entdeckt. In den sozialen Medien ist im Zusammenhang mit technischen Sicherungseinrichtungen für elektronische Registrierkassen von einer Renaissance der Vorschrift die Rede.

[*] Der Autor ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in eigener Kanzlei in Köln und Meckenheim, www.cgn-tax.com

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge