BMF, Schreiben v. 9.10.2000, I A 5 - Vw 7216 - 21/00/IV C 5 - S 2361 - 112/00, BStBl I 2000, 1397
Automation in der Steuerverwaltung;
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer ab 2001
Bezug: BMF-Schreiben vom 18.10.1999, I A 5 – Vw 7216 – 3/99/IV C 5 – S 2361 – 165/99 (BStBl 1999 I S. 912)
2 Anlagen
Mit Wirkung ab 2001 muss der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert werden.
Nach § 39 b Abs. 8 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes wird hiermit der ab 2001 anzuwendende Programmablauf bekannt gemacht, der auf Grundlage des § 39 b Abs. 2 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes erstellt worden ist. Beispielhafte Ergebnisausdrucke zur Überprüfung der Programmierung sind als Anlage beigefügt.
Der Programmablaufplan enthält noch nicht die Erweiterung um die Steuerberechnung für sonstige Bezüge nach § 39 b Abs. 3 EStG. Hierzu ergeht ein besonderer Programmablaufplan.
Anlage:
DM-/Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2001
Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuertabellen maschinell zu berechnen. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer werden sowohl in DM wie in Euro ermittelt. Arbeitslöhne können auch in Euro eingegeben werden. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42 b EStG einsetzbar.
Inhalt
1. |
Gesetzliche Grundlagen |
2. |
Erläuterungen |
2.1 |
Allgemeines |
2.2 |
Feldlängen |
2.3 |
Symbole |
3. |
Schnittstellenkonventionen |
3.1 |
Eingangsparameter |
3.2 |
Ausgangsparameter |
4. |
Interne Felder |
5. |
Programmablaufplan |
1. Gesetzliche Grundlagen
Der Programmablaufplan enthält gem. § 39 b Abs. 8 EStG:
- die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39 b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2000 enden,
- die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags,
- die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51 a EStG).
Der Programmablaufplan berücksichtigt die im Steuersenkungsgesetz 2000 vorgesehenen Änderungen des Einkommensteuergesetzes.
2. Erläuterungen
2.1 Allgemeines
Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von Jahresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf Jahresbeträge wird entsprechend den in § 39 b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Pfennigs werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Pfennige aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Ausnahme: Bei der Umrechnung von Euro in DM und bei der Umrechnung von DM in Euro (Unterprogramme „EURUMR” und „DMUMR”) wird „kaufmännisch” gerundet.
2.2 Feldlängen
Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben.
Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Es werden keine Gleitkommafelder in der Beschreibung verwendet.
2.3 Symbole
Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 66001.
Darüber hinaus bedeuten:
↓ = Wert nach unten abrunden (z.B. DM = auf volle DM abrunden)
↑ = Wert nach oben aufrunden (z.B. PfT auf volle Pf aufrunden)
→ = „übertragen nach” (Zuweisung)
3. Schnittstellenkonventionen
3.1 Eingangsparameter
Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.B. in Betracht:
- Vorzeichenprüfung (z.B. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein);
- Prüfung auf gültigen Inhalt (z.B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1);
- Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.B. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muß ZKF größer als Null sein).
Es werden folgende Eingangsparameter benötigt:
Name |
Bedeutung |
ALTER1 |
1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalen... |