1. |
1Die Amtszeit der Mitglieder der Widerspruchskammer einschließlich des Vorsitzenden und der Stellvertreter beträgt fünf Jahre. 2Sie kann einmal verlängert werden. |
2. |
1Die Mitglieder der Widerspruchskammer genießen Unabhängigkeit. 2Bei ihren Entscheidungen sind sie an keinerlei Weisungen gebunden. |
3. |
Die Mitglieder der Widerspruchskammer dürfen in der Agentur keine sonstigen Tätigkeiten ausüben. |
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