Aus der CSRD folgt die Pflicht, in einem ESG-Reporting offenzulegen, wie sich ihre Aktivitäten auswirken auf

  • die Umwelt,
  • die Gesellschaft und
  • die Mitarbeiter.

Dazu gehören z.B. Aspekte wie der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder Fragen der Unternehmensethik.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besteht die Pflicht zur Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb internationaler Lieferketten.

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