Wertermittlung einer Ansammlungsrückstellung nach Handelsrecht
Ein Unternehmer hat zum 1.1.01 eine Lagerhalle auf einem fremden Grundstück errichtet. Er hat sich verpflichtet, das Grundstück nach 10 Jahren (31.12.10) in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Somit muss er die Halle zu diesem Zeitpunkt abreißen. Die Abbruch- und Entsorgungskosten betragen zum Bilanzstichtag 31.12.01 schätzungsweise 10.000 EUR .
Handelsrechtlich ist vom Verpflichtungsbetrag auszugehen, der in 9 Jahren bzw. zum 31.12.10 zu zahlen ist. Der Unternehmer geht von einer jährlichen Preis- und Kostensteigerung von 2 % aus, sodass sich folgender Betrag ergibt:
Verpflichtungsbetrag nach Preisverhältnissen zum 31.12.01 (Bilanzstichtag) |
10.000,00 EUR |
Erhöhung wegen Preis- und Kostensteigerung bis zum 31.12.10 (9 Jahre) |
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- Aufzinsungsfaktor bei 2 % Preissteigerung p. a.: (1 + 0,02)9 = 1,195092569 |
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- Verpflichtungsbetrag nach Preisverhältnissen zum 31.12.10 (10.000 EUR × 1.195092569 =) |
11.950,93 EUR |
Die Bildung der Entfernungsverpflichtung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung. D. h. der Verpflichtungsbetrag wird über die Laufzeit angesammelt, da eine wirtschaftliche Entstehung über die gesamte Laufzeit unterstellt wird.
Auf das Geschäftsjahr 01 entfällt von der 10-jährigen Laufzeit 1 Jahr, sodass 1/10 des Verpflichtungsbetrags i. H. v. 11.950,93 EUR anzusetzen ist. Das entspricht einem Betrag von 1.195,09 EUR. Die Rückstellung wird dann Jahr für Jahr aufgestockt, sodass bis zum Termin, zu dem der Abriss vorgenommen werden muss, der volle Betrag (100 %) erreicht ist.
Wegen der Laufzeit von mehr als einem Jahr ist eine Abzinsung vorzunehmen. Der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Marktzins für eine Restlaufzeit von 8 bzw. 9 Jahren beträgt annahmegemäß 3,3 % bzw. 3,4 %.
Den Diskontierungsfaktor berechnet der Unternehmer nach folgender Formel:
Diskontierungsfaktor = 1/(1 + i)t , wobei t = Restlaufzeit und i= laufzeitadäquater Zinssatz
Die Verbuchung der Rückstellung soll nach der Nettomethode (siehe hierzu auch unten) erfolgen. Dementsprechend ermittelt der Unternehmer die Rückstellung für die Geschäftsjahre 01 und 02 an den einzelnen Bilanzstichtagen wie folgt:
Zeitpunkt |
Abgelaufene Laufzeit (Jahre) |
Verteilungszeit |
Restlaufzeit (Jahre) |
Nomineller Verpflichtungsbetrag |
Jährlich anteiliger nomineller Verpflichtungsbetrag |
Angesammelter Verpflichtungsbetrag (= unabgezinster Rückstellungsbetrag) |
|
a |
b |
c = b – a |
d |
e = d / b |
f = a × e |
1.1.01 |
0 |
10 |
10 |
11.950,93 |
0 |
0 |
31.12.01 |
1 |
10 |
9 |
11.950,93 |
1.195,09 |
1.195,09 |
3... |