Rz. 6

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.).

 
Praxis-Tipp

Vereinfachte Erklärungsvordrucke (Arbeitnehmer/Nur-Rentner)

Für Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn bezogen haben, hat die Finanzverwaltung (in den meisten Bundesländern) vereinfachte Steuererklärungsvordrucke, die nur aus jeweils zwei Seiten bestehen, aufgelegt. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrem Finanzamt nach den vereinfachten Vordrucken. Bedenken Sie dabei aber auch, dass Sie in den vereinfachten Vordrucken nicht alle möglichen Steuervergünstigungen eintragen können.

Für (Nur-)Rentner und Pensionäre ohne andere Einkünfte hat die Finanzverwaltung im Internet über die Seite einfachELSTER die Möglichkeit geschaffen, eine vereinfachte Steuererklärung online auszufüllen und abzugeben. Dazu muss elektronisch eine Zugangsnummer beantragt werden. Bei technischen Problemen ist das Team des "Steuerlotsen" (kontakt@steuerlotse-rente.de) zuständig.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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