(1) Die Vergütung beträgt je Stunde für Beamtinnen und [1]Beamte in den Besoldungsgruppen

 

1.

A 5[2] [Bis 31.12.2023: A 4] bis A 8 13,79 EUR,

 

2.

A 9 bis A 12 18,93 EUR,

 

3.

A 13 bis A 16 sowie R 1 und R 2 26,10 EUR.

 

(2)[3] Bei Mehrarbeit im Schuldienst beträgt die Vergütung abweichend von Absatz 1 je Unterrichtsstunde für

 

1.

Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 21,82 EUR,

 

2.

Lehrkräfte ab der Besoldungsgruppe A 13 30,27 EUR.

[1] Eingefügt durch DRändVO. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[2] Geändert durch DRändVO. Anzuwenden ab 01.01.2024.
[3] Abs. 2 geändert durch Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen. Anzuwenden ab 01.01.2019.

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