Rz. 3
Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf die gesetzgeberische Ausgestaltung des Arbeitsförderungsrechts deutlich gestiegen, seitdem die Bundesagentur für Arbeit von einem zwischenzeitlich 4-köpfigen Vorstand geleitet wird. Aus der Anlage zur Geschäftsordnung dieses Vorstandes ergibt folgende Aufgabenverteilung in Bezug auf die Arbeitsförderung (andere Aufgaben werden hier nicht dargestellt, vgl. dazu die Kommentierung zu § 381) folgendes Bild:
Anlage zur Geschäftsordnung: Die Geschäftsverteilung im Vorstand:
Vorständin Digitalisierung, Strategie und Finanzen (Vorstandsvorsitzende):
- Strategie,
- Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung,
- Interne Revision,
- Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).
Vorständin Leistungen und Internationales:
- Geldleistungen,
- Förderleistungen,
- Familienleistungen, inkl. Familienkasse,
- Internationale Aufgaben, inkl. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).
Vorständin Ressourcen:
- Personal,
- Hochschule der Bundesagentur für Arbeit,
- Führungsakademie,
- Gleichstellungsbeauftragte.
Vorstand Regionen:
Die aktuelle Entwicklung belegt, dass sich arbeitsmarktliche Fragen nicht danach trennen lassen, ob die Arbeitsförderung und damit das SGB III oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Vielzahl weiterer Träger und das SGB II betroffen sind. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, den Arbeitsmarkt insgesamt nicht mehr in die Verantwortung nur eines Mitgliedes des Vorstandes zu legen, ist daher konsequent. Die Steuerung der Bundesagentur für Arbeit zeigt seit längerer Zeit finanzielle und zunehmend auch Erfolge bei der Integration in Arbeit, seitdem sie diese neben Wirtschaftlichkeit auch auf Wirkungen am Arbeitsmarkt ausgerichtet worden ist. In den nächsten Jahren gilt es, den von der Bundesagentur für Arbeit selbst beschriebenen Megatrends ein zukunftsweisendes Arbeitsförderungsprogramm entgegenzusetzen.
Rz. 3a
Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit im Umfeld der 20. Legislaturperiode wird vom Gesetzgeber hauptsächlich über die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung beschrieben. Die angestrebte Klimaneutralität und die Digitalisierung verändern der Analyse der Bundesregierung zufolge die deutsche Wirtschaft. Die Transformation wird durch die anhaltende Energiekrise und Lieferkettenprobleme beschleunigt. Viele Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen. Dadurch entstehen erhebliche Qualifizierungsbedarfe für größere Gruppen von Beschäftigten. Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend. Angesichts dieser sich rasant verändernden und in weiten Teilen steigenden Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten ist eine kontinuierliche und präventive Weiterbildung für die Bundesregierung wichtig. Jüngste Reformen der Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Gesetz zurStärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) und das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-Morgen-Gesetz) haben demnach die Fördermöglichkeiten Beschäftigter bereits deutlich erweitert. Die Nutzung der eingeführten Fördermöglichkeiten durch die Betriebe ist jedoch angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ausbaufähig gewesen und wurde durch das sog. Weiterbildungsgesetz realisiert. Berufliche Engpässe werden sich aufgrund der "3-D" des Strukturwandels (Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung) sowie der Nachholeffekte der COVID-19-Pandemie bereits in den kommenden 5 Jahren verstärken. Hierbei wirkt der doppelte Effekt des demografischen Wandels: Die durch Übergang in den Ruhestand frei werdenden Arbeitsplätze können nicht mehr ausreichend mit Nachwuchs besetzt werden und es werden noch mehr Fachkräfte in Berufsgruppen mit steigender Nachfrage und hohem Ersatzbedarf benötigt. Vielfach bestehen hier bereits heute gravierende Engpässe. Die Digitalisierung führt über Automatisierung zu Arbeitsplatzabbau, schafft aber auch neue Arbeitsplätze. Gleichzeitig verändern neue Technologien...