Zeile 3 fragt die Wohn- und Nutzfläche des gesamten Objekts ab sowie die Wohnfläche der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung. Dabei ermittelt sich die Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche v. 25.11.2003.[1]

[1] H E 13.3 ErbStH 2019 und Wohnflächenverordnung v. 25.11.2003 (BGBl I S. 2346).

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