Rz. 137

In Art. 17 Abs. 2 MwStSystRL sind die Ausnahmetatbestände abschließend aufgeführt, nach denen kein innergemeinschaftliches Verbringen vorliegt. Zu Lieferungen, die an Bord von Schiffen, Luftfahrzeugen und Eisenbahnen erfolgen[1], wird auf Rz. 78, und die Gas, Wärme, Kälte und Elektrizität betreffen[2], auf Rz. 79 verwiesen

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge