Der Praxis-Wegweiser:"Dar richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer | 3736 | 5736 | Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für bezogene Waren | |
Wareneingang 19 % Vorsteuer | 3400 | 5400 | Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für bezogene Waren |
So kontieren Sie richtig!
Ein Skonto ist ein Abschlag vom zu zahlenden Rechnungsbetrag, zu dem der Leistungsempfänger nur bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist berechtigt ist. Die Standardkontenpläne sehen gesonderte Konten zur Erfassung der erhaltenen Skonti differenziert nach USt-Sätzen vor. Zum Zeitpunkt einer Warenlieferung, für die der normale Umsatzsteuersatz gilt, wird zunächst der der Rechnungsbetrag für die erhaltene Leistung im Soll auf den Konten "Wareneingang" (SKR 03: 3200; SKR 04: 5200) und Vorsteuer 19 % (SKR03: 1576; SKR04: 1406) gebucht. Die Gegenbuchung im Haben erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.
Zum Zeitpunkt der (fristgerechten) Zahlung innerhalb der Skontofrist wird der Rechnungsbetrag vermindert um den Skontobetrag beglichen. Dementsprechend wird im Soll der ursprüngliche Rechnungsbetrag auf das betreffende Kreditorenkonto gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt im Haben in Höhe des Zahlungsausgangs auf einem Geldkonto, z. B. "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04); der Nettoskontobetrag wird auf dem Konto erhaltene Skonti und der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag auf dem Konto Vorsteuer gebucht.
Buchungssätze:
Wareneingang und Vorsteuer an |
an Kreditoren |
Kreditoren |
an Geldkonto, Erhaltene Skonti und Vorsteuer |
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