Rz. 3

Die Krankenkassen zahlen an die Apotheken (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Anstelle der ursprünglichen Anschubfinanzierung erhalten die Apotheken ab dem 1.7.2023 eine monatliche Pauschale (TI-Pauschale).

Damit werden die

  • Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie
  • die Betriebskosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur

ausgeglichen. Die Regelungskompetenz ist entsprechend beschränkt.

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