Rz. 3
Die nachfolgenden Begriffe werden im SGB V verwendet:
Nummer | Begriff | Definition | Bemerkung (BT-Drs. 20/9048 S. 135) |
1 | Interoperabilität | Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen, Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen, miteinander zu kommunizieren oder bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten. Dabei sind insbesondere zwei Anforderungsebenen für die Interoperabilität zu unterscheiden. Die semantische Interoperabilität schafft ein gemeinsames Verständnis von Sender und Empfänger über verwendete Begrifflichkeiten (einheitlicher Terminologiestandard). Die syntaktische Interoperabilität beschreibt die technische und strukturelle Fähigkeit, Informationen unter Anwendung gleicher Regeln zu übertragen. | |
2 | Standard | Dokumente, die dem aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen entsprechen, wobei der Entstehungsprozess des Dokuments bekannt und dokumentiert ist, inklusive der Prozesse der Veröffentlichung, Nutzung und Versionierung. | |
3 | Profil | Dokumente, die aus einem oder mehreren Standards bestehen, die für eine spezifische Anwendung zusammengestellt sind. Profile enthalten den aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen. | |
4 | Leitfaden | Dokumente, die mindestens eine Anforderung an die Informationsübertragung enthalten. Sie erläutern oder dokumentieren die Nutzung einer oder mehrerer Standards oder Profile. | |
5 | Cloud-Computing-Dienst | Digitaler Dienst, der auf Abruf die Verwaltung und den umfassenden Fernzugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermöglicht, auch wenn diese Ressourcen auf mehrere Standorte verteilt sind. | Die Definition entspricht der Definition nach § 2 Nr. 2 BSIG-E nach dem Entwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Sobald dasNIS2UmsuCG in Kraft getreten ist, wird die Definition durch einen Verweis auf das BSIG ersetzt. |
6 | Aktuelles C5-Testat | Positives Prüfergebnis über einen sicheren Cloud-Computing-Dienst anhand des Kriterienkatalogs C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils gültigen Fassung | C5-Testate werden für den Testierungszeitpunkt (C5-Testat Typ 1) bzw. für einen bestimmten Zeitraum vor dem Testierungszeitpunkt (C5-Testat Typ 2) ausgestellt. Ein C5-Testat ist aktuell, wenn mehrere Testate für dasselbe System dabei einen lückenlosen Zeitraum abdecken und so den standardkonformen Status kontinuierlich belegen. |
7 | Spezifikationen | Definierte, standardisiert dokumentierte Anforderungen an die technische, semantische und syntaktische Interoperabilität informationstechnischer Systeme in Form von Standards, Profilen, Leitfäden, Informationsmodellen, Referenzarchitekturen oder Softwarekomponenten. | |
8 | Konformitätsbewertung | Verfahren, nach dem festgestellt wird, ob die jeweils maßgeblichen Interoperabilitätsanforderungen an ein informationstechnisches System erfüllt worden sind. | |
9 | Konformitätsbewertungsstelle | Juristische Person, die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Prüfungen und Zertifizierungen durchführt. | |
10 | Akkreditierte Stelle | Konformitätsbewertungsstelle, die gemäß den jeweils maßgeblichen Vorschriften durch das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen akkreditiert wurde. | |
11 | Zertifikat | Bescheinigung über das Einhalten der jeweils maßgeblichen Anforderungen einer Konformitätsbewertung, die durch eine Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wird und zum Führen im Rechtsverkehr geeignet ist | |
12 | Informationsmodell | Eigenschaften von Informationsobjekten und deren Teilelementen sowie deren logische Beziehungen untereinander. | |
13 | Referenzarchitektur | Ausprägung einer Architektur, die Komponenten und deren Zusammenwirken in informationstechnischen Systemen einzeln oder als Gesamtheit sowie das Zusammenwirken von informationstechnischen Systemen einzeln oder als Gesamtheit beschreibt und der Orientierung dient. | |
14 | Softwarekomponenten | Eigenständige Einheiten in einem Softwaresystem zur Schaffung oder Umsetzung von Interoperabilität durch die Bereitstellung von bestimmten Funktionen oder Diensten. |
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