Rz. 10
Die Stiftung hat den Auftrag, eine unabhängige, qualitätsgesicherte und kostenfreie Information und Beratung von Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen sicherzustellen (Satz 4). Der Stiftungszweck knüpft an die Kriterien der bisherigen Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung an. Um den Stiftungszweck zu erreichen, sollen Synergieeffekte genutzt werden: Insbesondere ist eine Kooperation und systematische Vernetzung der UPD mit anderen relevanten bundesweiten und regionalen Akteuren und Angeboten, wie beispielsweise der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Pflegeberatungsstellen, Verbraucherberatungsstellen, den Einrichtungen des Suchthilfesystems oder den Kontakt- und Informationsstellen der Selbsthilfe, möglich. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Nationalen Gesundheitsportal ermöglicht eine nutzenstiftende Ergänzung und Verzahnung der beidseitigen Informationsangebote. Hierdurch sollen Doppelstrukturen vermieden und Lücken im bestehenden Beratungsangebot für Patienten geschlossen werden. Die Vernetzung kann außerdem dazu beitragen, die Bekanntheit der UPD zu steigern (BT-Drs. 20/5334 S. 15). Dafür betreibt die Stiftung bundesweit ein zentral organisiertes digitales und telefonisches Informations- und Beratungsangebot und hält in jedem Land regionale Informations- und Beratungsangebote vor (Abs. 2 Satz 1).
Rz. 11
Durch Information und Beratung der UPD sollen die Gesundheitskompetenz der Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen gestärkt und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufgezeigt werden (Satz 5). Die Ratsuchenden werden damit befähigt, bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sachgerechte und informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte als Patienten selbstbestimmt wahrzunehmen. Zugleich sollen die Ratsuchenden in bestehenden Konfliktsituationen unterstützt und in ihrer Handlungs- und Bewältigungskompetenz gestärkt werden. Zum anderen soll die Informations- und Beratungstätigkeit dazu beitragen, mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Der persönliche Kontakt mit den Patienten und die individuelle Beratung zu gesundheitlichen oder gesundheitsrechtlichen Anliegen ermöglichen eine Identifizierung etwaiger Problemlagen im Gesundheitssystem. Diese sollen, beispielsweise in Form regelmäßiger Berichte (z. B. "Monitor Patientenberatung der UPD"), thematisiert und an die Verantwortlichen herangetragen werden. Hierbei können auch konkrete Handlungsempfehlungen für Verbesserungen ausgesprochen werden. Die Weitergabe des generierten Wissens über dringende Bedarfe der Patienten im Gesundheitssystem sollte zeitnah erfolgen. Das Erreichen der benannten Ziele der Patientenberatung setzt die Bekanntheit der UPD bei den Patienten voraus. Ziel sollte daher auch ein hoher Bekanntheitsgrad der UPD sein, der die breite Inanspruchnahme des Informations- und Beratungsangebots durch die Bevölkerung ermöglicht (BT-Drs. 20/5334 S. 15).