Sonderabschreibung neben der linearen Abschreibung für einen Firmenwagen
Ein Unternehmer hat im Juni 2024 einen neuen Firmenwagen für 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR Umsatzsteuer erworben. Mithilfe eines Fahrtenbuches weist er nach, dass er das Fahrzeug im Jahr 2024 nur zu 5 % privat (also fast ausschließlich betrieblich) genutzt hat.
Er macht im Anschaffungsjahr die lineare Abschreibung und die Sonderabschreibung von 40 % geltend. Er darf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG beanspruchen, auch wenn jetzt noch nicht feststeht, welchen Umfang die Privatnutzung im Folgejahr haben wird.
Er berechnet die Abschreibung wie folgt:
lineare Abschreibung (30.000 EUR : 6 = 5.000 EUR : 12 × 7 Monate =) |
2.916 EUR |
Sonderabschreibung (30.000 EUR × 40 % =) |
12.000 EUR |
insgesamt |
14.916 EUR |
Buchungsvorschlag: Lineare Abschreibung, zeitanteilig
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4832/6222 |
Abschreibungen auf Kfz |
2.916 |
0320/0520 |
Pkw |
2.916 |
Buchungsvorschlag: Sonderabschreibung (handelsrechtlich unzulässig)
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4852/6242 |
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) |
12.000 |
0320/0520 |
Pkw |
12.000 |
Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Sonderabschreibung im Anschaff...