Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Höhe der abziehbaren Aufwendungen
- Nachweispflichten
- Aufzeichnungspflichten
1 So kontieren Sie richtig
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03/04 |
Eigener Kontenrahmen |
Bilanz/GuV |
Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig |
4905/6305 |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
Abziehbare Vorsteuer |
1576/1406 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
Bank |
1200/1800 |
|
Guthaben bei Kreditinstituten |
Praxis-Tipp für Datev-Anwender
Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" können Sie sich die Kontierung vereinfachen. Dadurch wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer" angesprochen.
So kontieren Sie richtig!
Buchungssatz:
Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig |
|
an Bank |
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer buchen Sie auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abziehbare Vorsteuer |
|
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufwendungen, die keinem anderen Konto zugeordnet werden können aber betrieblich veranlasst sind
Der Unternehmer Hans Groß hat für sein Unternehmen sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 1 190 EUR gezahlt.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4905/6304 |
Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßige |
1.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
190 |
1200/1800 |
Bank |
1.190 |
3 Was sind sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen?
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Kosten für Gegenstände, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen (BFH, BStBl. II 1977, 464); sie haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Hierzu gehören Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind. Auf dieses Konto können alle die betrieblich veranlassten Ausgaben gebucht werden, die keinem anderen Konto zugeordnet werden können und die weder Arbeitsmittel noch Anlagevermögen sind.
4 Wann sind sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen abziehbar?
Die Kosten für sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen können Sie als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
5 Kontierungs-Praxis-Fazit
- Sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen sind zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
- Auf dieses Konto können Sie diejenigen regelmäßigen betrieblichen Aufwendungen buchen, die weder Arbeitsmittel noch Anlagevermögen sind.