Rz. 50

[Autor/Stand] Die rechtliche Konstruktion des Wohnungserbbaurechts und des Teilerbbaurechts nach § 30 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine Kombination von Wohnungs- bzw. Teileigentum und Erbbaurecht. Das Wohnungserbbaurecht und des Teilerbbaurecht gehören nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 BewG ebenfalls zum Grundvermögen.

 

Rz. 51– 52

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2021
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2021

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