Der Steuerberater hat zwar allgemein die Pflicht, den GmbH-Geschäftsführer auf Insolvenzgefahren aufmerksam zu machen, aber er kann ihm bestimmte Entscheidungen nicht abnehmen. Das heißt, dass der Geschäftsführer immer in eigener Verantwortung die Entwicklung seiner Gesellschaft überwachen muss. Ggf. ist er gezwungen, die Insolvenzreife prüfen zu lassen bzw. einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Diese Pflicht kann er nicht delegieren, auch nicht an einen Steuerberater.
Die Einschaltung eines Steuerberaters als Krisenberater kann zu empfehlen sein, wenn ein Unternehmen in eine schwierige wirtschaftliche Lage geraten ist (z. B. weil es nicht betreut war). Auch in diesem Bereich gibt es spezialisierte Steuerberater: die Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e. V.).
Steuerberater sind auch geeignet, die Rolle des sog. Restrukturierungsbeauftragten zu übernehmen, der seit 2021 gesetzlich vorgesehen ist.