Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
Die Vergütung, die ein Steuerberater für die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten verlangen darf, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt. D. h., es gibt für jede Leistung einen Höchst- und einen Mindestbetrag. So hat der Mandant ein konkretes Hilfsmittel, um die Höhe der Vergütung vorab abschätzen zu können.Damit bleibt die Vergütung stets nachvollziehbar und transparent. Zur Transparenz gehört auch, dass der Steuerberater darauf hinweisen muss, dass er von dieser Vergütungsverordnung durch eine schriftliche Vereinbarung abweichen darf – nach unten allerdings nur in außergerichtlichen Angelegenheiten und auch nur, wenn die Vergütung dann noch in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) als Anhaltspunkt
Die StBVV schreibt den Gebührenrahmen vor. D. h., es gibt für jede Leistung einen Höchst- und einen Mindestbetrag.
Die StBVV unterscheidet zwischen
- Wertgebühren,
- Zeitgebühren und
- Betragsrahmengebühren.
9.1 Wertgebühr
Die Wertgebühr greift für die überwiegenden Tätigkeiten des Steuerberaters. So wird die Erstellung einer Steuererklärung z. B. über die Wertgebühr abgerechnet. Die Wertgebühr bestimmt sich nach Gegenstandswerten. Diese wiederum orientieren sich am Wert der zu bearbeitenden Angelegenheit, d. h. daran, um wie viel es bei dieser Angelegenheit geht.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei der Berechnung der Gebühren vor allem der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters im konkreten Fall den Ausschlag geben. Es kann auch ein besonderes Haftungsrisiko des Steuerberaters bei der Bemessung herangezogen werden.
Innerhalb des vorgegebenen Rahmens hat der Steuerberater die angemessene Gebühr zu bestimmen.
Berechnung der Gebühr für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung
Ein Geschäftsführer, der seine Einkommensteuererklärung erstellen lässt, hat eine positive Summe der Einkünfte von 40.000 EUR. Dieser Wert ist der Gegenstandswert. Die Wertgebühr beläuft sich bei 10/10 auf 1.061 EUR.
Der Steuerberater hat nach der StBVV einen Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10. Seine Gebühr kann also zwischen 1/10 = 106,10 EUR und 6/10 = 636,60 EUR liegen.
Solange kein außerordentlicher Bearbeitungsaufwand entstanden ist, rechnen viele Steuerberater den Mittelwert ab. Der liegt hier bei 3/10 – d. h. bei 318,30 EUR.
Berechnung der Gebühr für das Erstellen einer Körperschaftsteuererklärung
Eine GmbH, die ihre Körperschaftsteuererklärung erstellen lässt, hat ein Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs von 500.000 EUR. Dies ist der Gegenstandswert, sodass sich die Wertgebühr bei 10/10 auf 3.051 EUR beläuft.
Da nach der StBVV für die Körperschaftsteuererklärung ein Gebührenrahmen von 2/10 bis 8/10 vorgesehen ist, kann die Vergütung des Steuerberaters zwischen 2/10 = 610,20 EUR und 8/10 = 2.440,80 EUR liegen. Auch hier werden viele Steuerberater bei normalem Aufwand nach dem Mittelwert abrechnen.
Für die Erstellung von Steuererklärungen werden die verschiedenen Einzeltätigkeiten getrennt berechnet.
Auch wenn der Steuerberater seinen Mandanten vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof vertritt, wird die Wertgebühr angesetzt. Es ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Steuerberater sinngemäß anzuwenden.
9.2 Zeitgebühr
Die Zeitgebühr wird je angefangene halbe Stunde für Einzeltätigkeiten abgerechnet. Sie liegt zwischen 30 EUR und 75 EUR je angefangene halbe Stunde.
Tätigkeiten mit Zeitgebühr
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Einrichten der Buchführung
- Teilnahme an Betriebsprüfungen
9.3 Betragsrahmengebühr
Die Betragsrahmengebühr hat nur geringe praktische Bedeutung. Sie ist für Tätigkeiten vorgesehen, in denen es um bußgeldrechtliche Angelegenheiten, bestimmte Hilfeleistungen bei der Lohnbuchführung oder um Auskünfte und Ratschläge in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten geht.
Honorarrahmen vorher abklären
Eine Erstberatung darf nicht mehr als 190 EUR kosten. Eine Erstberatung ist ein nicht allzu umfassendes, aber immerhin konkretes Beratungsgespräch.
Am besten man fragt, bevor man einen Auftrag erteilt, nach der ungefähren Höhe der Vergütung. Der Steuerberater wird zwar nicht den centgenauen Betrag nennen können, weil er erst im Nachhinein nach der Vergütungsverordnung abrechnen muss. Aber er kann zumindest eine "Hausnummer" nennen, damit der Mandant keine unangenehmen Überraschungen erlebt bzw. noch rechtzeitig den Auftrag modifizieren kann.
9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen
|
Leistung des Steuerberaters |
Gebührenart |
Gebührenrahmen |
Gegenstandswert |
1. |
(erstmaliges) Einrichten einer Buchführung |
Zeitgebühr |
30 EUR bis 75 EUR je angefangene halbe Stunde |
|
2. |
Erledigung der gesamten Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich Kontieren der Belege und Anfertigen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen |
Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C |
2/10 bis 12/10 |
Jahresumsatz oder Summe des Aufwands (der jeweils höhere Betrag) |
3. |
erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten |
Betragsrahmengebühr |
5 EUR bis 18 EUR je Ar... |