§ 3b EStG ist

  • zum einen eine im Detail recht komplizierte Rechtsvorschrift, die
  • zum anderen auch dem Grunde nach sehr umstritten ist.

So hält sie im Inhalt für den betroffenen Personenkreis eine Reihe von "Fallstricken" im Detail bereit, wie die noch anhängigen Revisionsverfahren beim BFH aufzeigen.

Ebenso kommen zu Recht immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm auf, da es kaum erklär- und begründbar ist, warum die Berufsgruppe der Arbeitnehmer durch etwaige steuerfreie Zuschläge zum Grundlohn steuerliche Vorteile gegenüber Selbständigen und Gewerbetreibenden genießt. Schließlich sind auch Selbständige und Gewerbetreibende teilweise nicht in der Lage, ihre Arbeitszeiten völlig unabhängig zu gestalten (z.B. Notdienste bei selbständigen Ärzten und selbständigen Apothekern usw.)[25].

Es wäre m.E. sinnvoll, über eine Abschaffung der Vorschrift nachzudenken[26]. Bei Einräumung einer gewissen Übergangsregelung hätten Arbeitgeber und Gewerkschaften hinreichend Zeit, tarifrechtliche Lösungen für die bisher gezahlten Zuschläge zu erarbeiten.

 

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[25] Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3b EStG Rz. 4 ff.
[26] So auch Hilbert, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, NWB 2022, 1684 ff.

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