Das BMF-Schreiben (neu) knüpft sowohl in seiner Struktur als auch in seinem Inhalt an das BMF-Schreiben (alt) aus dem Jahr 2017 zur Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen an.

Seine maßgeblichen und folgenschweren Änderungen bzw. Anpassungen finden sich unter den beiden folgenden Gliederungspunkten:

  • III. Grundsätze der materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen (vgl. nachfolgend: IV.2.)
  • V. Berichtigung von Erklärungen nach § 153 AO (vgl. nachfolgend: IV.3.b)

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