Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Unternehmer Meyer handelt mit Computern und Computerzubehör. Für sein Ladenlokal bzw. Geschäftssitz hat er von seinem Energieversorgungsunternehmen am 15.4.2023 die Jahresabrechnung 2022/23 über den Stromverbrauch für den Zeitraum 1.4.2022 bis 31.3.2023 (12 Monate) mit folgenden Daten erhalten:
|
|
1.4.2022-31.3.2023 (12 Monate) |
|
Preis für den bezogenen Strom netto |
1.440,00 EUR |
+ |
19 % Umsatzsteuer |
273,60 EUR |
= |
Preis für den bezogenen Strom brutto |
1.713,60 EUR |
- |
Entlastungsbetrag Strom |
210,00 EUR |
- |
Abschlagszahlungen |
1.728,00 EUR |
= |
Erstattung (-)/Nachzahlung (+) |
-224,40 EUR |
Die Jahresabrechnung 2022/23 enthält eine detaillierte Darstellung des Stromverbrauchs und nimmt eine Aufteilung des Stromverbrauchs (Nettobetrag) auf die Jahre 2022 und 2023 vor. Auf dieser Basis kann Unternehmer Mayer den Stromverbrauch für jedes Geschäftsjahr getrennt buchen.
Der "Entlastungsbetrag Strom" (sog. Strompreisbremse) wird nur für das Jahr 2023 gewährt und entfällt daher komplett auf das Jahr 2023. Insgesamt ergibt sich folgende Aufteilung der Beträge auf die abzurechnenden Zeiträume in 2022/23:
|
|
1.4.2022-31.12.2022 (9 Monate) |
1.1.2023-31.3.2023 (3 Monate) |
|
Preis für den bezogenen Strom netto |
1.080,00 EUR |
360,00 EUR |
+ |
19 % Umsatzsteuer |
205,20 EUR |
68,40 EUR |
= |
Preis für den bezogenen Strom brutto |
1.285,20 EUR |
428,40 EUR |
- |
Entlastungsbetrag Strom |
0 EUR |
210,00 EUR |
- |
Vorauszahlungen |
1.296,00 EUR |
432,00 EUR |
= |
Erstattung (-)/Nachzahlung (+) |
-10,80 EUR |
-213,60 EUR |
Nach Erhalt der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 bucht Herr Mayer den Stromverbrauch in den jeweiligen Geschäftsjahren 2022/2023 anteilig für die abgerechneten Zeiträume.
Verbuchung des Stromverbrauchs für den Abrechnungszeitraum 1.4.2022-31.12.2022 (9 Monate):
Bei der buchhalterischen Erfassung nach Erhalt der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 berücksichtigt Herr Mayer, dass er im Jahr 2022 für den relevanten Abrechnungszeitraum bereits monatliche Abschlagszahlungen geleistet hat. In der vorhergehenden Jahresabrechnung 2021/22 war u. a. eine Rechnung über die zukünftig, bis zur nächsten Jahresabrechnung 2022/23 zu leistenden Abschlagszahlungen enthalten unter Nennung von Zahlungsterminen, monatlichem Nettobetrag, monatlichem Bruttobetrag sowie der Gesamtsumme netto/brutto. Auf Basis dieser Rechnung hat Unternehmer Mayer die Abschlagszahlungen im Jahr 2022 unter Berücksichtigung von Vorsteuer monatlich gebucht.
(Kumulierte) Buchung der Abschlagszahlungen für den Abrechnungszeitraum 1.4.2022-31.12.2022 im Geschäftsjahr 2022:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4240/6325 |
Gas, Strom, Wasser |
1.089,08 |
1200/1800 |
Bank |
1.296,00 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
206,92 |
|
|
|
Da Herr Mayer die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt des Empfangs der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023 annahmegemäß noch nicht abgeschlossen hat, berücksichtigt er die Informationen aus der Jahresabrechnung 2022/23 für die Buchung des Erstattungsbetrags im Geschäftsjahr 2022 (im Zuge der Jahresabschlussarbeiten).
Das Guthaben für das Jahr 2022 i. H. v. 10,80 EUR erfasst er auf dem Konto "Sonstige Vermögensgegenstände – Restlaufzeit bis 1 Jahr" (SKR03: 1501; SKR04: 1301). Den Nettobetrag bucht Herr Mayer gegen das Aufwandskonto "Gas, Strom, Wasser" (SKR03: 4240; SKR04: 6325). Die Vorsteuer bucht er auf das Konto "Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar" (SKR03: 1548; SKR04: 1434). Dadurch kommt es erst im Geschäftsjahr 2023 zu einer Korrektur der Vorsteuer, da die Rechnung, die die Basis für die Korrektur ist, nämlich die Jahresabrechnung 2022/23, erst am 15.4.2023 erstellt bzw. empfangen wurde.
Buchung des Erstattungsbetrags für den Abrechnungszeitraum 1.4.2022-31.12.2022 im Geschäftsjahr 2022 nach Erhalt der Jahresabrechnung 2022/23 am 15.4.2023:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1501/1301 |
Sonstige Vermögensgegenstände- Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10,80 |
4240/6325 |
Gas, Strom, Wasser |
9,08 |
|
|
|
1548/1434 |
Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar |
1,72 |
Im Geschäftsjahr 2023 bucht Herr Mayer die Vorsteuer auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" um:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1548/1434 |
Vorsteuer in Folgeperiode/im Folgejahr abziehbar |
1,72 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1,72 |
Verbuchung des Stromverbrauchs für den Abrechnungszeitraum 1.1.2023-31.3.2023 (3 Monate):
Auch im Jahr 2023 hat Unternehmer Mayer monatliche Abschlagszahlungen geleistet und diese unter Berücksichtigung von Vorsteuer monatlich gebucht, da ihm auch für diesen Zeitraum eine Rechnung für die Abschlagszahlungen 2021/22 als Teil der letzten Jahresabrechnung 2021/22 vorlag.
Für die Monate Januar bis März 2023 ergibt sich folgende (kumulierte) Buchung zu Erfassung der Abschlagszahlungen:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4240/6325 |
Gas, Strom, Wa... |