Ausländer ohne Wohnsitz, Niederlassung oder Zweigstelle in der Slowakischen Republik, die dort eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen beim Finanzamt Bratislava I einen Registrierungsantrag einreichen. Auch Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und (in Form von Versendungslieferungen) Gegenstände in die Slowakei liefern, deren Wert in einem Kalenderjahr 1.500.000 SKK (44.570 EUR) übersteigt, müssen bei diesem Finanzamt einen Registrierungsantrag einreichen. Liegt der Wert der Gegenstände, die in einem Kalenderjahr in Form von Versendungslieferungen in die Slowakei geliefert werden, nicht über 1.500.000 SKK (44.570 EUR), können Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, sich bei dem genannten Finanzamt Bratislava I freiwillig registrieren lassen. Ein Antrag auf Registrierung ist beim Finanzamt Bratislava I außerdem von Ausländern einzureichen, die in Form von Versendungslieferungen verbrauchsteuerpflichtige Gegenstände an natürliche Personen in der Slowakei zu deren Eigenverbrauch liefern.
In den Fällen der Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ist die Verpflichtung einer Registrierung des ausländischen Unternehmers nicht vorgesehen. Eine freiwillige Registrierung ist in diesen Fällen möglich.
Ab 1.1.2025 gelten zur Registrierung ausländischer Unternehmer folgende Neuregelungen: Ein ausländischer Steuerpflichtiger, der keinen Sitz oder keine feste Niederlassung in der Slowakei hat, wird zum Umsatzsteuerzahler, wenn er in der Slowakei einen steuerpflichtigen Umsatz ausführt, der der MwSt unterliegt (mit Ausnahme bestimmter im Umsatzsteuergesetz aufgeführter Umsätze). Feste Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit Sitz in der EU, die Kleinunternehmen sind und für die Slowakei eine USt-IdNr. mit dem Zusatz "EX" erhalten haben, können "kein Umsatzsteuerzahler" werden.
Ähnlich wie bei der Registrierung als inländischer Umsatzsteuerzahler ist auch ein ausländisches Unternehmen verpflichtet, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem ein Ereignis eingetreten ist, aufgrund dessen der Steuerpflichtige Umsatzsteuerzahler wurde, einen Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung einzureichen. Innerhalb von 10 Tagen erlässt das Finanzamt einen Beschluss über die Registrierung mit deklarativem Charakter, d. h. es bestätigt nur die Registrierung des Umsatzsteuerpflichtigen ab dem Tag, an dem ein Ereignis eingetreten ist, aufgrund dessen der Steuerpflichtige Umsatzsteuerpflichtiger geworden ist.
Kontaktadresse zur Registrierung:
Tax Office Bratislava I,
Radlinského 37, P.O.Box 89,
817 89 Bratislava 15,
SLOVAKIA
Tel.: |
+421 2 5737 8111 |
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+421 2 5737 8353 |
Fax: +421 2 5737 8900
E-mail: du.bal@ba.drsr.sk