In der Kanzlei muss zunächst definiert werden, in welchem Umfang Mandanten bei Nachfolgeplanungen unterstützt werden sollen und welches Fachwissen dazu benötigt wird. Neben Kenntnissen über die steuerliche Behandlung von entgeltlichen und unentgeltlichen Unternehmensübertragungen sind insbesondere Kenntnisse des zivilrechtlichen Erbrechts und der Unternehmensbewertung erforderlich. Neben dem fachlichen Wissen wird oft auch ein bestimmtes Methodenwissen benötigt. Die Nachfolgeberatung erfordert oft in stärkerem Umfang als die steuerliche Beratung den Dialog mit dem Mandanten, z. B. in Verhandlungen des Mandanten mit dem potenziellen Nachfolger oder und in Gesprächen mit Familienangehörigen. Hier kommt es für den Steuerberater darauf an, gemeinsam mit dem Mandanten ein individuelles Nachfolgekonzept zu erarbeiten und den Mandanten bei der anschließenden Umsetzung zu unterstützen. Zu den wichtigsten Methoden gehören daher Moderationstechniken, Präsentationstechniken und die Leitung von Besprechungen.

 
Praxis-Tipp

Persönliche Kompetenzen erweitern

Zur Aneignung dieses methodischen Wissens existiert ein umfangreiches Literatur- uns Seminarangebot. Im Internet finden sich bei Eingabe des entsprechenden Suchbegriffs zu jedem Thema umfangreiche Literatur und zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen.

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