1Daten werden dem Unternehmensregister im Wege der Datenfernübertragung übermittelt. [Bis 31.07.2022: 2Datenübermittlungen nach § 11 Satz 1 können ausnahmsweise in Absprache mit dem Betreiber durch Telefax erfolgen, wenn die Daten nicht in einem gesetzlich festgelegten Offenlegungsformat vorzuliegen haben[1]. ] [2]2Die Landesjustizverwaltungen können mit der registerführenden Stelle[3] [Bis 31.07.2022: dem Betreiber] eine andere Art der Datenbereitstellung vereinbaren.
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