Teilzeitarbeit an einzelnen Wochentagen
Ein Arbeitnehmer arbeitet nur an 3 Tagen der i. Ü.: im Betrieb geltenden 5-Tagewoche. Der Urlaubsanspruch der Vollzeitbeschäftigten beträgt 30 Arbeitstage. Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 5.000 EUR verdient. Nun möchte er den gesamten ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
Berechnung des Urlaubsanspruchs:
30 Werktage Vollanspruch / 5 Wochenarbeitstage × 3 individuelle Arbeitstage pro Woche = 18 Tage Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten.
Verteilt auf 3 Tage pro Woche sind dies im Ergebnis 6 Wochen arbeitsfreie Zeit.
Berechnung des Urlaubsentgelts:
5.000 EUR / 39 Arbeitstage (13 Wochen × 3 individuelle Arbeitstage pro Woche) = 128,20 EUR durchschnittliches tägliches Entgelt.
Bei 18 Tagen Urlaub führt dies zu einem Urlaubsentgelt von insgesamt 18 Tage × 128,20 EUR = 2.307,60 EUR.
Kontrollüberlegung:
Ein schlechter bezahlter Arbeitnehmer, der die im vorigen Beispiel erwähnten 5.000 EUR der letzten 13 Wochen nicht mit einer Teilzeitbeschäftigung, sondern durch eine Vollzeittätigkeit erlangt, muss im Ergebnis für denselben Zeitraum der arbeitsfreien Zeit auch dasselbe Entgelt erhalten:
Urlaubsdauer:
Der Vollzeitbeschäftigte hat einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Dies sind bei einer 5-Tagewoche ebenfalls 6 Wochen Freizeit.
Urlaubsentgelt...