In Folge der gesetzlichen Verlängerung der Erklärungsabgabefristen ist die Finanzverwaltung bei verspäteten Abgaben deutlich strenger geworden. Wer bei der Steuererklärung trödelt, wird häufig mit einem Verspätungszuschlag, manchmal auch mit einem Zwangsgeldverfahren konfrontiert und muss daher "draufzahlen". Dies gilt selbst in Erstattungsfällen und führt dementsprechend immer wieder zu Aufregung beim Steuerpflichtigen, zum Streit mit der für ihn zuständigen Finanzbehörde und zur Heranziehung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Umso wichtiger für diesen, mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Instrumente vertraut zu sein. Unnötige Zeitverluste auf beiden Seiten können insb. dann vermieden werden, wenn erkannt wird, in welchen Fällen der Verspätungszuschlag das Ergebnis einer gebundenen Entscheidung der Finanzbehörde gewesen ist, so dass bei unstreitigem Vorliegen dessen Voraussetzungen die Einlegung eines Rechtsmittels keinen Sinn macht.

Im Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass eine pünktliche Erklärungsabgabe das probateste Mittel ist, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und andere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

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