Ann-Erika Jörißen, RD’in, LL.M Köln-Paris[*]

Die wiederholte Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten trägt den andauernden Zusatzbelastungen der Steuerpflichtigen und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung. Aber auch die Finanzverwaltung wurde durch die Pandemie und in jüngster Zeit auch durch die Grundsteuerreform vor große Herausforderungen gestellt. Um auch in schweren Zeiten die rechtzeitige Festsetzung und Zahlung der Steuern und damit die zeitnahe Erledigung ihrer Veranlagungsaufgaben zu gewährleisten, müssen die Finanzbehörden die zeitnahe und fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen sicherstellen. Hierzu greifen sie häufiger und rigoroser als noch vor ein paar Jahren zu den unliebsamen Instrumenten Verspätungszuschlag und Zwangsgeld, um die Steuerpflichtigen zu einem pünktlichen Erklärungseingang zu bewegen.

[*] Die Verfasserin ist im Höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW tätig. Der Beitrag gibt lediglich ihre private Auffassung wieder.

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