OFD Chemnitz, Verfügung v. 24.11.2008, S2532-126/20-St21
1. Erklärungsvordrucke
Für das Kalenderjahr 2008 werden folgende Einkommensteuererklärungsvordrucke aufgelegt:
– ESt 1 |
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Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen |
für das Kalenderjahr 2008 |
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– ESt 1 A |
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Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige |
– ESt 1 A Datenblatt |
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– Anleitung ESt |
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– Anlage AUS |
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für ausländische Einkünfte |
– Anlage AV |
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Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG |
– Anlage EÜR |
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Einnahmenüberschussrechnung – Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG |
– Anleitung zur Anlage EÜR |
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– Anlage FW |
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zur Förderung des Wohneigentums |
– Anlage G |
–neu– |
für Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
– Anlage KAP |
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für Einkünfte aus Kapitalvermögen |
– Anlage Kind |
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zur Berücksichtigung eines Kindes |
– Anlage L |
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für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
– Anlage N |
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für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
– Anlage R |
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für Renten und andere Leistungen |
– Anlage S |
–neu– |
für Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
– Anlage SO |
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für sonstige Einkünfte |
– Anlage Unterhalt |
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für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen |
– Anlage V |
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für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
– Anlage VL |
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Bescheinigung für vermögenswirksame Leistungen |
– Anlage Weinbau |
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zur Anlage L |
– Anlage 34a |
–neu– |
Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns |
– ESt 1 V |
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Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer |
– Infoblatt zu ESt 1 V |
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– ESt 1 B |
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Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung |
– ESt 1 B Datenblatt |
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– Anleitung ESt 1 B |
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– Anlage FB |
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Angaben über die Feststellungsbeteiligten |
– Anlage FE 1 |
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Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen |
– Anlage FE 2 |
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Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen |
– Anlage FE 3 |
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Aufteilung Sonderausgaben/Eigenheimzulage |
– Anlage FE 4 |
–neu– |
Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns |
– Anlage FE-AUS 1 |
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Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern |
– Anlage FE-AUS 2 |
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Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug |
– Anlage FE-KAP |
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Aufteilung Kapitalvermögen/anrechenbare Steuern |
– Anlage FE-KBK |
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Angaben zu erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten |
– Anlage FE-K 1 |
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Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften |
– Anlage FE-K 2 |
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(Weitere) Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften |
– Anlage FE-VM |
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Besteuerungsgrundlagen § 15a EStG/§ 15b EStG |
– ESt 1 C |
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Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige |
– Anleitung ESt 1 C |
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Die jahresneutrale Anlage Forstwirtschaft wurde nicht verändert.
2. Einkommensteuererklärungsvordrucke für unbeschränkt Steuerpflichtige
ESt 1 A (Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung)
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte wurde von 512 EUR auf 600 EUR angehoben. Zeile 38 wurde entsprechend angepasst.
In der neuen Zeile 75 wurde eine Abfrage nach „Steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung” eingefügt.
Die Nachweisvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurden durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20. Dezember 2007 (BStBl 2008 I S. 218) geändert. Die ehemalige Zeile 113 konnte ersatzlos entfallen.
ESt 1 A Datenblatt
Das Datenblatt wurde um Kennzahlen zur Anlage Unterhalt und zur Anlage Kind ergänzt.
Anlage AUS
Die Anlage wurde um einen Abschnitt zu Familienstiftungen nach § 15 AStG erweitert.
Anlage AV
Aufgrund des Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz) vom 29. Juli 2008 (BStBl I S. 818) wurde Zeile 6 um „und Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit” ergänzt. In der neuen Zeile 9 ist der „Jahres-(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit in 2007” einzutragen.
In den Zeilen 16 bis 18 wurde wegen der Höhe der Kinderzulage zwischen den vor dem 1. Januar 2008 und den nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Kindern unterschieden.
Anlage EÜR
In Zeile 5 wird abgefragt, ob der Betrieb veräußert oder aufgegeben wurde.
Außerdem wurden in den Zeilen 31, 33 und 62 zusätzliche Kennzahlen zu § 6 Abs. 2a und § 7g EStG aufgenommen.
Anlage G und Anlage S
Anstelle der Anlage GSE werden ab 2008 eine Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und eine Anlage S für Einkünfte aus Einkünfte aus selbständiger Arbeit aufgelegt.
Neu aufgenommen wurden Abfragen zu § 34a EStG und § 7g EStG (vgl. Zeilen 15, 47 und 48 der Anlage G bzw. Zeilen 13, 34 und 35 der Anlage S).
Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BStBl I S. 630) auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt. Da die Begrenzung außerdem je Betrieb gilt, wurden zusätzliche Abfragen in den Zeilen 16 bis 22 der Anlage G geschaffen. Die Steuerermäßigung für bis zu zwei Betriebe/Beteiligungen kann ohne zusätzliche Eingriffe des Bearbeiters maschinell berechnet werden (Zeilen 16 bis 19). Die Zeilen 20 und 21 stehen als S...