Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt:[59]
GmbH-Beteiligung | KG-Beteiligung | Immobilie | Tagesgeldkonto | |
Besteuerungs-zugriff | (+) | (+) | (+) | (+) bei §§ 2, 4 AStG |
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