Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt:[59]

 
  GmbH-Beteiligung KG-Beteiligung Immobilie Tagesgeldkonto
Besteuerungs-zugriff (+) (+) (+)

(+)

bei §§ 2, 4 AStG
[59] Die Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen wurden vorliegend mangels internationaler Relevanz außen vor gelassen.

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