Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den zuständigen Behörden oder externe Veröffentlichungen.
Das Whistleblowing betrifft eine komplexe Interessenlage, da hinweisgebende Personen einerseits – im Interesse des Unternehmens – wesentlich dazu beitragen können, dass Rechtsverstöße und sonstige missbilligenswerten Verhaltensweisen erkannt und abgestellt werden. Es handelt sich somit um ein erwünschtes Verhalten, sodass die Rechtsordnung für einen angemessenen Schutz der hinweisgebenden Person Sorge zu tragen hat. Andererseits kann das Whistleblowing Unternehmen sehr empfindlich treffen und nachhaltig schädigen. Dies gilt insbesondere, wenn sich ein Hinweis als ganz oder teilweise unberechtigt erweist oder vertrauliche Informationen zu Unrecht in die Öffentlichkeit gelangt sind.
Damit auf Rechtsverletzungen und drohende Schäden schnell unternehmensintern reagiert werden kann, können, sollen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen Hinweisgebersysteme eingerichtet werden. Durch die Gewährleistung der Anonymität der meldenden Personen oder durch Maßregelungsverbote werden die hinweisgebenden Personen geschützt.