Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben Anforderungen gelten würden. Für Rechtsanwälte, die in der Steuerberatung tätig sind, gelten die Ausführungen nur bedingt, da die StBVV nur in Teilen für sie anwendbar ist.
Steuerberatungsgesetz (StBerG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
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