Kennen Sie das Durchschnittsalter Ihrer Mandanten? Machen Sie doch einmal eine Altersstrukturanalyse und ermitteln Sie, wie viel Prozent Ihrer Mandanten jeweils zur Generation der Baby Boomer (geboren bis 1965), Generation X (geboren zwischen 1966 und 1980) und Generation Y (geboren zwischen 1981 und 1999) gehören. Das eigene Alter spiegelt dabei häufig das Durchschnittsalter der Mandanten wider. Und wenn Sie beispielsweise um die 50 sind und der Großteil Ihrer Mandanten zur Generation X gehört, kann eine bewusste Verjüngungskur sinnvoll sein, damit die Kanzlei langfristig für Nachfolger attraktiv bleibt.

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