Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteile v. 14.12.2023, 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nur ein unterdurchschnittliches Arbeitspensum schafft oder öfter Fehler macht als die anderen im Team, fällt das auf. Sind Arbeitgeber auf Dauer unzufrieden mit der Leistung eines sog. "Low Performers", bleibt als letzte Lösung manchmal nur die Kündigung. Eine solche verhaltensbedingte Entlassung kann gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmende ihre persönliche Leistungsfähigkeit bewusst nicht ausschöpfen. So sah es im vorliegenden Fall das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven und wies die Klagen zweier Mitarbeiter der Performa Nord gegen ihre fristlosen Kündigungen ab.

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