1 GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer
1.1 Gesellschafter vermietet Arbeitszimmer an GmbH: Gilt die Abzugsbeschränkung?
FG München, Urteil v. 19.4.2021, 7 K 1162/19
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den Gewinn nicht mindern. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
1.2 Ist eine GmbH mit dem Bestandteil "partners" zulässig?
BGH, Urteil v. 13.4.2021, II ZB 13/20
Für die Verwendung des Begriffs "partners" dürfte damit für die Firmengestaltung mehr Rechtssicherheit bestehen. Ungeachtet dessen sollte die Firmierung jedes Unternehmens mit Bedacht gewählt und gestaltet werden.
Der Name einer Gesellschaft (sog. Firma) ist ein wichtiger Bestandteil eines Unternehmens. Die Firma muss jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen und z. B. klar und unterscheidbar sein. Wenn ein Registergericht eine Firma als unzulässig erachtet, kann es die Eintragung der Firma verweigern. Änderungen (auch nachträgliche) der Firma sind daher nicht nur lästig und teilweise zeitintensiv, sondern können bspw. auch zu einem erheblichen Imageverlust des Unternehmens führen. Daher ist bei der Wahl der Firma Vorsicht geboten.
1.3 Vertretungsmacht: Keine Einschränkung durch Stiftungszweck
BGH, Urteil v. 15.4.2021, III ZR 139/20
Der Stiftungszweck allein beschränkt die Vertretungsmacht des Vorstands nicht. Die bisherige Rechtsprechung zum Vereins- und Stiftungsrecht sah das noch anders. Vor allem gemeinnützige Stiftungen sollten deswegen ihren Handlungsbedarf überprüfen: Wer vermeiden will, dass sein Vorstand außerhalb des (gemeinnützigen) Stiftungszwecks wirksame Rechtsgeschäfte abschließt – und damit die Gemeinnützigkeit der Stiftung oder des Vereins gefährdet (im schlimmsten Fall mit einer Nachversteuerung der Ergebnisse der letzten zehn Jahre) – sollte zeitnah eine eindeutige Einschränkung der Vertretungsmacht in die Stiftungssatzung aufnehmen. Auch darüber hinaus sollten Stiftungen und Vereine das Urteil des BGH zum Anlass zu nehmen, um sich Gedanken zu machen, ob und welche Beschränkungen der Vorstandstätigkeit (sei es im Innen- oder Außenverhältnis) in ihrer Organisation sinnvoll sind. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der kürzlich beschlossenen, umfangreichen Stiftungsrechtsreform: Die gesetzlichen Neuregelungen können Anlass zu weiteren Anpassungsbedarf – und auch weiteren Gestaltungsspielraum – sein, der von Stiftungen nicht verpasst werden sollte.
2 Land- und Forstwirtschaft
2.1 Zur Entnahme von Grundstücken bei Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 %
BFH, Urteil v. 31.3.2021, VI R 30/18
Dass im Streitfall mit 10,76 % die Unschädlichkeitsgrenze nur geringfügig überschritten war, führt zu keinem anderen Ergebnis. Der Bundesfinanzhof hält aus Gründen der Rechtsklarheit und der Vereinfachung eine strikte Beachtung der Geringfügigkeitsgrenze für geboten. Anderenfalls würden weitere Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen, unter welchen Voraussetzungen die Überschreitung der Grenze noch geringfügig sei. Die klare Grenzziehung kann eine gewisse Sicherheit bei der Planung von Gestaltungen bieten. Allerdings dürfte fraglich sein, ob die Grenze fortdauernd in jedem Jahr oder nur in größeren Abständen in Anspruch genommen werden kann.
3 Lohn und Gehalt
3.1 Auszahlung eines Versorgungsguthabens: Liegen außerordentliche Einkünfte vor?
BFH, Urteil v. 23.4.2021, IX R 3/20
Der BFH teilt die Auslegung des Pensionsplans durch das FG, dass keine schädliche Teilkapitalauszahlung eines einheitlichen Versorgungsanspruchs vorliegt. Da der BFH diese Auslegung für zutreffend hält, konnte dahinstehen, ob der BFH an die - zum Bereich der tatsächlichen Feststellung gehörende - Vertragsauslegung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, d. h. ob die Auslegung den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BFH, Urteil v. 8.11.2017, IX R 36/16, BFH/NV 2018 S. 215, Rz. 10).
3.2 Betriebsveranstaltung: Was passiert mit den No-Show-Kosten?
BFH, Urteil v. 29.4.2021, VI R 31/18
Bei größeren Betriebsveranstaltungen lässt es sich – trotz vorheriger Anmeldungen – kaum vermeiden, dass einzelne angemeldete Personen bzw. Begleitpersonen der Veranstaltung fernbleiben und der Arbeitgeber gleichwohl mit den ihm auch insoweit vom Veranstalter berechneten Kosten belastet ist. Auch wenn diese "No-Show-Kosten" für den Teilnehmer nicht zu einer Erhöhung des Zuflusses führen, rechtfertigt der Vereinfachungsgedanke die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage. Denn § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG regelt eine eigenständige Bemessungsgrundlage für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen. Ob dem einzelnen (teilnehmenden) Arbeitnehmer dadurch ein Vorteil i. S. v. Nr. 1 zufließt, ist nicht entscheidend.
3.3 Wenn leitende Angestellte GmbH-Anteile geschenkt bekommen: Arbeitslohn?
FG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.6.2021, 3 V 276/21
Es handelt sich zwar nur um eine summarische Prüfung des FG im Aussetzungsverfahren, gleichwohl ist dem Beschluss eindeutig zu entnehmen, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte des Unternehmens vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der betrieblichen Nachfolgeregelung in erster Linie durch die Nachfolgeregelung verursacht ist.
4 Private Immobilienbesitzer
4.1 Private Veräußerungsgeschäfte: Bindende Vertragserklärungen als maßgebliche Zeitpunkte
BFH, Urteil v. 25.3.2021, IX R 10/20
Die Besteuerung e...