1 Arbeitsrecht
1.1 Erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Inkrafttreten am 1.1.2021
Dritter Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
2 Kapitalanlage & Versicherung
2.1 Aktualisierungen beim automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)
§ 51a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 51a Abs. 2b Satz 2 EStG, § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 EStG
2.2 Besonders schwere Steuerhinterziehung: längere Verjährungsfrist
Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes
Jahressteuergesetz 2020
§ 376 Abs. 1 AO
3 Land- und Forstwirtschaft
3.1 Land- und Forstwirtschaft: Neue Umsatzgrenze
Inkrafttreten: gilt erstmals für Umsätze, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden
Jahressteuergesetz 2020
§ 24 Abs. 1 Satz 1 UStG
4 Lohn und Gehalt
4.1 Arbeitgeberleistungen: Zusätzlichkeitsvoraussetzung wird gesetzlich definiert
Inkrafttreten: gilt erstmals für Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse), die in einem nach dem 31.12.2019 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12. zugewendet werden
Jahressteuergesetz 2020
§ 8 Abs. 4 EStG
4.2 Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben weiterhin stabil
Inkrafttreten am 1.1.2021
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021) v. 30.11.2020, BGBl 2020 I S. 2612
4.3 Corona-Beihilfen und -Unterstützungen für Arbeitnehmer: Steuerbefreiung verlängert
Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021 bis 30.6.2021
Jahressteuergesetz 2020
§ 3 Nr. 11a EStG
4.4 Sachbezüge: Arbeitgeber dürfen künftig höhere Beträge steuerfrei gewähren
Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2022
Jahressteuergesetz 2020
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
5 Private Immobilienbesitzer
5.1 Mehr Wohnungsbauprämie für Bausparer
Inkrafttreten: gilt ab dem Sparjahr 2021
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019)
§ 2a WoPG, § 3 WoPG
5.2 Verbilligte Vermietung: Grenze für vollen Werbungskostenabzug wird gesenkt
Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021
Jahressteuergesetz 2020
6 Sonstige Steuern
6.1 Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung: Keine Änderung
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021
6.2 Erbschaftsteuer: Anteilige Kürzung von Schulden und Lasten
Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes
Jahressteuergesetz 2020
§ 10 Abs. 6 Satz 5 bis 10 ErbStG
6.3 Erbschaftsteuer: Minderung der Ausgleichsforderung bei Zugewinngemeinschaft
Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes
Jahressteuergesetz 2020
§ 5 Abs. 1 ErbStG
6.4 Erbschaftsteuer: Wie frühere Erwerbe zukünftig berücksichtigt werden
Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes
Jahressteuergesetz 2020
§ 14 Abs. 2 Satz 2 ErbStG
6.5 Solidaritätszuschlag fällt ab 2021 so gut wie weg
Inkrafttreten: gilt für Veranlagungsverfahren ab 2021 und ab dem Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2021
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
§ 3 SolzG 1995, § 3 Abs. 4a Satz 1 SolzG 1995, § 3 Abs. 4a Satz 2 SolzG 1995, § 6 Abs. 21 SolzG
7 Steuerrecht Arbeitnehmer
7.1 Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)
§ 32a Abs. 1 EStG
7.2 Auslandsreise: Neue Pauschalen ab 2021
Inkrafttreten am 1.1.2021
BMF, Schreiben v. 3.12.2020, IV C 5 - S 2353/19/10010 :002
7.3 Befristete Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl I S. 2886
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG
7.4 Bewertungsabschlag jetzt auch bei Mietvorteilen
Inkrafttreten: gilt erstmals für Leistungen, die in einem nach dem 31.12.2019 endenden Lohnzahlungszeitraum zugewendet werden
Jahressteuergesetz 2020
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG
7.5 Das sind die Sachbezugswerte für 2021
Inkrafttreten am 1.1.2021
Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung v. 27.11.2020
7.6 Die neue Homeoffice-Pauschale
Inkrafttreten: gilt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021
Jahressteuergesetz 2020
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
8 Steuerrecht Privatvermögen
8.1 Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gilt über 2021 hinaus
Inkrafttreten: gilt für Veranlagungszeiträume ab 2020
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) und Jahressteuergesetz 2020
§ 24b Abs. 2 Satz 3 EStG,
8.2 Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)
§ 6 BKGG, § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG
8.3 Korrektur der Mindestunterhaltssätze für minderjährige Kinder zum 1.1.2021
Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021
2. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 12.9.2019, BGBl 2019 I S. 1393
§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB
8.4 Menschen mit Behinderung: Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschale
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)
§ 33 Abs. 2a EStG (neu eingefügt)
8.5 Menschen mit Behinderung: Erhöhung und Erweiterung der Pauschbeträge
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)
§§ 33, 33b EStG
8.6 Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen: Nur noch mit Steuer-ID
Inkrafttreten: gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021
Jahressteuergesetz 2020
§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 4 EStG
8.7 Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)
§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG
8.8 Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag
Inkrafttreten ab 1.1.2021
Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)
§ 33b Abs. 6 EStG
9 Steuerrecht Unternehmer
9.1 Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU: Neue Spielregeln
Inkrafttreten: 1.7.2021
Jahressteuergesetz 2020
§ 3c Abs. 2 und Abs. 3UStG i. d. F. ab 1.7.2021
9.2 Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags gilt auch für 2021
Inkrafttreten: gilt für Verluste in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 52 Abs. 18b EStG
9.3 Investitionsabzugsbetrag soll flexibler werden
Inkrafttreten: gilt erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden
Jahressteuergesetz 2020
§ 7g EStG
9.4 Kürzere praktische Zeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Inkrafttreten: Gilt für ...