Tz. 9

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Streitigkeiten dieser Art betreffen die §§ 1 bis 31 StBerG, insbes. also die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2ff., 12 StBerG), Verbot und Untersagung der Hilfeleistung (§§ 4ff. StBerG) sowie die Mitteilungen an die Steuerberaterkammer über Pflichtverletzungen von Kammerangehörigen (§ 10 StBerG). Zum Umfang der Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen BFH v. 13.10.1994, VII R 37/94, BStBl II 1995, 10. S. zu weiteren Beispielen Seer in Tipke/Kruse, § 33 FGO Rz. 72; eingehend von Beckerath in Gosch, § 33 FGO Rz. 201 ff.; Braun in HHSp, § 33 FGO Rz. 213 ff.).

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