2.

Das interne System des Kreditinstituts für die Messung des operationellen Risikos ist eng in seine laufenden Risikomanagementprozesse eingebunden.

 

3.

Das Kreditinstitut verfügt über eine unabhängige Risikomanagement-Funktion für das operationelle Risiko.

 

4.

Die Gefährdung durch operationelle Risiken und die erlittenen Verluste sind Gegenstand einer regelmäßigen Berichterstattung. Das Kreditinstitut verfügt über Verfahren, um angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können.

 

5.

Das Risikomanagement-System des Kreditinstituts ist gut dokumentiert. Das Kreditinstitut verfügt über Verfahren zur Gewährleistung der Regeleinhaltung und über Grundsätze für die Behandlung von Regelverstößen.

 

6.

Die Prozesse für das Management und die Systeme für die Messung des operationellen Risikos unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch die interne Revision und/oder externe Prüfer.

 

7.

Die Validierung des Systems für die Messung des operationellen Risikos durch die zuständigen Behörden beinhaltet Folgendes:

 

a)

Verifizierung, dass die internen Validierungsprozesse zufrieden stellend funktionieren;

 

b)

Sicherstellung, dass die Datenflüsse und Prozesse des Risikomesssystems transparent und zugänglich sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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