CSRD erfolgreich im Unternehmen umsetzen
Die CSRD- und die ESRS-Standards geben erstmalig einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen vor und haben damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen transparent und vergleichbar zu machen.
Die Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre:
- Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
- Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) >250 Mitarbeiter (ii) >40 Mio € Umsatzerlöse (iii) >20 Mio € Bilanzsumme.
- Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
- Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen.
Die CSRD wird laut dem Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. bis 2028 allein in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen betreffen.
Was sind die größten Auswirkungen der CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive hat vier wesentliche Folgen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung - und damit auch die Nachhaltigkeitsstrategie - von Unternehmen:
- Die Berichtsinhalte müssen die sogenannte doppelte Wesentlichkeit und damit zwei Perspektiven berücksichtigen. Zum einen Auswirkungen von außen auf das Unternehmen, also zum Beispiel welche negativen finanziellen Konsequenzen der Klimawandel oder Biodiversitätsverlust auf das Unternehmen hat. Und zum anderen die Auswirkungen, die die Aktivitäten des Unternehmens auf die Gesellschaft, die Umwelt und das Klima hat.
- Die CSRD verpflichtet betroffene Unternehmen Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen, die den Fortschritt zur Zielerreichung darstellen, zu berichten. Die ESRS-Standards sehen vor, dass Unternehmen 1144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erheben, um über ihre Performance zu berichten.
- Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer wird mit der CSRD zur Pflicht.
- Es ist vorgesehen, dass in Zukunft auch für nachhaltigkeitsbezogene Informationen in Zukunft ein digitales Tagging gemäß der ESEF-Verordnung durchgeführt werden muss. Das bedeutet, dass sowohl die Finanz- als auch die Nachhaltigkeitsberichte künftig in eine EU-weite digitale Datenbank („European Single Access Point“) hochgeladen werden.
Was bedeutet die CSRD konkret für Unternehmen?
Umfassende Steuerung von Nachhaltigkeit
Der Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung wandelt sich vom reinen Ist-Reporting hin zu einem zukunftsgerichteten Instrument, in dem Ambition und Zielerreichung regelmäßig gegenübergestellt werden. Dies erfordert das Herunterbrechen von definierten Zielen in Teilziele und die Überprüfung der Erreichung dieser Teilziele. Wer nur im Rahmen des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts auf die aktuelle Performance schaut, lässt unterjährig keine Steuerung zu. Für eine erfolgreiche Umsetzung benötigt die ESG-Steuerung dieselbe Professionalität, die in Unternehmen für das eingespielte finanzielle Controlling gelebt wird. Durch die verpflichtende Nutzung der ESRS-Standards wird sich zudem die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen leichter vergleichen lassen, was die Relevanz einer umfassenden Steuerung weiter steigert.
Steigende Anforderungen hinsichtlich Dokumentation
Um mit der CSRD konform zu sein, müssen Unternehmen die Anforderungen nicht nur umsetzen, sondern auch dokumentieren. Damit eine Prüfung erfolgen kann, müssen unter anderem die Datenerhebungsprozesse sauber dokumentiert sein und ein internes Kontrollsystem etabliert werden. Vom Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, Governance Strukturen, den Datenerhebungs- und Berichtsprozessen hin zur Integration ins Risikomanagement muss alles in Prozessen und Handbüchern dokumentiert werden.
Wie gehen Unternehmen am besten mit der CSRD um?
Einbindung der Finanzfunktion
Für die erfolgreiche Implementierung der CSRD sollte die nicht-finanzielle Berichterstattung mit derselben Professionalität wie die finanzielle gehandhabt werden. Es gilt Nachhaltigkeitskriterien in bestehende Entscheidungsfindungs-, Unternehmensplanungs-, Berichtserstattungs- und Risikomanagementprozesse zu integrieren. Bestehende Prozesse und Verantwortlichkeiten sollten hierbei pragmatisch genutzt werden anstelle einer vollständigen Disruption der Organisation.
IT-Einbindung und Automatisierung von Prozessen
Um den Aufwand möglichst gering zu halten und eine „revisionssichere“ Datenqualität sicherstellen zu können, sollten Datenquellen harmonisiert und, wo immer möglich, Prozesse automatisiert werden. Es sollte außerdem geprüft werden, ob automatisierte Schnittstellen zu Quellsystemen genutzt werden können, statt zusätzliche manuelle Aufwände zu kreieren. Ideal wäre eine holistische Systemlösung, die global im Unternehmen ausgerollt ist.
Prüfungssicherheit ab Tag 1 mitdenken
Ein funktionierendes internes Kontrollsystem für nicht-finanzielle Kennzahlen ist unerlässlich, um Prozesse und Daten prüfbar zu machen – die Grundlagen dafür müssen bereits zu Beginn der Umsetzung durchdacht werden. Dafür sind klare Definition der Indikatoren, die Definition von klaren Verantwortlichkeiten und formalisierte Prozesse essenziell. Es wird erwartet, dass in Zukunft die Prüfung nicht nur mit begrenzter, sondern mit einer hinreichenden Sicherheit erfolgen muss. Unternehmen sollten bereits heute beginnen, ausgewählte Indikatoren mit hinreichender Sicherheit zu berichten, um sich auf die Anforderungen vorzubereiten.
Insgesamt sollten sich die Unternehmen frühzeitig mit den CSRD-Anforderungen auseinandersetzen und nach Möglichkeit Testläufe für die Berichterstattung einplanen, um gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können, bevor die Berichterstattung obligatorisch wird.
Fazit: Nicht nur regulatorische Anforderung, sondern auch Potenzial
Zwangsläufig verändert die CSRD die Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. Sie schafft eine noch nicht da gewesene Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern außerhalb rein finanzieller Kennzahlen und beeinflusst so die Entscheidungen von Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und Lieferanten. Unternehmen sollten die CSRD nicht rein als zusätzliche regulatorische Anforderung verstehen. Eine erfolgreiche Implementierung bietet signifikantes Potenzial sich von Wettbewerbern abzugrenzen und sich als Vorreiter beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit zu etablieren.
-
Konsolidierung von Berichtspflichten: EU-Kommission schlägt „Omnibus“-Verordnung vor
614
-
ESRS: Übersicht aller Datenpunkte zu Set 1 veröffentlicht
541
-
CSRD: Ein praxisorientierter Blick auf die ersten Berichte
403
-
ESG – Definition und Bedeutung für Unternehmen und Investoren
390
-
CSRD-Praxisguide: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
389
-
Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD: ein dynamisches Projekt
337
-
CSRD Stakeholderanalyse: So gelingt die Einbeziehung von Interessengruppen
196
-
Die wichtigsten ISO-Normen für Nachhaltigkeit in Unternehmen
113
-
CSRD-Umsetzung in Deutschland – Verzögerungen, Herausforderungen und Chancen
105
-
Die wichtigsten Datenpunkte für den Nachhaltigkeitsbericht
84
-
Gemeinsam für ein nachhaltiges Gesundheitswesen
16.12.2024
-
Eine Nachhaltigkeitsmanagerin und 970 Mitstreiter:innen
13.12.2024
-
ESG-Managementsysteme richtig auswählen und einsetzen
12.12.2024
-
Branchenwesentlichkeitsanalyse – wie Verbände ihre Mitglieder nach vorn bringen können
11.12.2024
-
„Die ökologische Transformation ist nicht ohne die digitale möglich“
10.12.2024
-
„Der Markt für Software und Beratung gleicht dem wilden Westen“
06.12.2024
-
Digitale Resilienz: Die Synergie von Cybersecurity und Nachhaltigkeit
04.12.2024
-
Nachhaltigkeitsmanager als Koordinator – So gelingt die Einbeziehung der Fachabteilungen
03.12.2024
-
„Klar denken, klar sprechen, klar handeln“
03.12.2024
-
„Nachhaltige Produkte dürfen nicht automatisch immer teurer werden“
29.11.2024