Die Kommission fördert gegebenenfalls die Aufstellung europäischer Normen für die in Anhang II aufgeführten grundlegenden Anforderungen.
Die Kommission fördert insbesondere die Aufstellung europäischer Normen für
- Kriterien und Methoden für die Analyse des Lebenszyklus von Verpackungen;
- Methoden zur Messung und Feststellung von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in der Verpackung und deren Freisetzung aus der Verpackung oder dem Verpackungsabfall in die Umwelt;
- Kriterien für einen Mindestgehalt an stofflich verwertetem Material bei bestimmten Arten von Verpackungen;
- Kriterien für Verfahren der stofflichen Verwertung;
- Kriterien für Kompostierungsverfahren und produzierten Kompost;
- Kriterien für die Kennzeichnung von Verpackungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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