Die Kommission fördert gegebenenfalls die Aufstellung europäischer Normen für die in Anhang II aufgeführten grundlegenden Anforderungen.

Die Kommission fördert insbesondere die Aufstellung europäischer Normen für

  • Kriterien und Methoden für die Analyse des Lebenszyklus von Verpackungen;
  • Methoden zur Messung und Feststellung von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in der Verpackung und deren Freisetzung aus der Verpackung oder dem Verpackungsabfall in die Umwelt;
  • Kriterien für einen Mindestgehalt an stofflich verwertetem Material bei bestimmten Arten von Verpackungen;
  • Kriterien für Verfahren der stofflichen Verwertung;
  • Kriterien für Kompostierungsverfahren und produzierten Kompost;
  • Kriterien für die Kennzeichnung von Verpackungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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