Die Europäische Union hat im Rahmen des Green Deals und des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 umfassende Initiativen und Richtlinien zur Förderung einer CO2-neutralen, schadstoffarmen und geschlossenen Kreislaufwirtschaft eingeführt. Klare Regeln in den Bereichen Rohstoffe, Produktion, Recycling sowie Zielsetzungen zur Reduzierung des Material- und Konsumfußabdrucks sind geplant um Nachhaltigkeitsziele sowie wirtschaftliche Interessen im Einklang zu verfolgen und Planungssicherheit für wirtschaftliche Akteure zu gewährleisten.
Diese europäischen Regularien und Bestrebungen in Sachen Kreislaufwirtschaft kommen auf Unternehmen zu:
Neue Ökodesign-Anforderungen
Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Strategie für eine Kreislaufwirtschaft neue Ökodesign-Anforderungen eingeführt, die auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Festlegung spezifischer Mindestkriterien für die Kreislauffähigkeit von Produkten abzielen. Zu diesen Kriterien gehören:
- Produkthaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit
- Vermeidung von Substanzen, die die Kreislauffähigkeit behindern
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Anteil von recycelten Materialien
- Remanufacturing und Recycling
- Umweltfußabdruck minimieren
- Informationsanforderungen, einschließlich eines Digitalen Produkt-Passes
Mit diesen Kriterien verfolgt die Ökodesign Verordnung das übergeordnete Ziel effizienter und umweltfreundlicher Produkte auf dem Markt, insbesondere in den Schlüsselproduktwertketten Elektronik, Informations- und Kommunikationstechnik, Verpackungen und Textilien.
Produktumweltfußabdruck und Datenerfassung
Die Richtlinien zur Messung und Verbesserung des Produktumweltfußabdrucks einzuführen und umzusetzen ist ein zentraler Aspekt der EU-Strategie für eine nachhaltige und kreislauffähige Wirtschaft. Hierzu braucht es Transparenz und zuverlässige Daten über die Umweltauswirkungen von Produkten.
Das EU-Umweltzeichen und insbesondere digitale Produktpässe, welche detaillierte Informationen über die Zusammensetzung, Herkunft und Umweltauswirkungen von Produkten bereitstellen, sind Initiativen, um Verbrauchern und Konsumenten die größtmögliche Transparenz über Umweltaspekte von Produkten zur Verfügung zu stellen.
Auch für Unternehmen sind digitale Produktpässe wertvoll, da sie eine bessere Rückverfolgbarkeit der Materialien und Komponenten ermöglichen und zur effizienteren Gestaltung von Recycling- und Wiederverwendungsprozessen beitragen. Durch die Standardisierung der Art und Weise, wie Informationen über Produkte gesammelt und präsentiert werden, kann zudem die Effizienz von regulatorischen Audits gesteigert und industrielle Partnerschaften in Wertschöpfungsketten verbessert werden.
EU-Taxonomie und glaubwürdige Datenerhebung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Schlüsselelement der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.
In Bezug auf Kreislaufwirtschaft zielt die EU-Taxonomie auf die Aspekte Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling sowie die Reduzierung des Verbrauchs von Primärrohstoffen und die Verbesserung der Energieeffizienz. Anhand dieser Kriterien sollen wirtschaftliche Aktivitäten identifiziert werden, die substantiell zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Taxonomie soll helfen, Investitionen in solche Aktivitäten zu fördern. Dabei wird nicht nur ein Produktdesign, das die Reparierbarkeit und Langlebigkeit steigert, berücksichtigt, sondern auch die Entwicklung und Implementierung von Verfahren und Technologien zur Erhöhung von Recyklatanteilen in Produktionsprozessen.
EU-weite erweiterte Produzentenverantwortung (EPR)
Die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) ist ein Prinzip der EU-Umweltpolitik, das darauf abzielt, Hersteller über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich zu machen. Insbesondere in den Bereichen Batterien und Textilien wurden spezifische Anforderungen eingeführt.
- Batterien: Hier sieht die EPR vor, dass Inverkehrbringer für Sammlung, Recycling und Entsorgung gebrauchter Batterien verantwortlich sind. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Batterien zu minimieren und eine effiziente Nutzung von Ressourcen sicherzustellen. Dies bedeutet auch, dass Inverkehrbringer von Batterien Anreize schaffen müssen, um die Rückgabe gebrauchter Batterien zu erleichtern und effiziente Recyclingprozesse zu implementieren.
- Textilien: Hersteller werden durch die EPR verpflichtet, die Rücknahme und das Recycling von Textilien zu fördern. Dies umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelquoten für gebrauchte Textilien und zur Verbesserung der Recyclingverfahren. Die EPR im Textilsektor zielt darauf ab, die Abfallproduktion zu verringern und den Anteil an recycelten Materialien in neuen Textilprodukten zu erhöhen. Es dürfen unter anderem auch keine vollfunktionsfähigen unverkauften Textilien mehr verbrannt werden, sondern müssen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zunächst vorrangig in eine Zweitverwendung überführt werden.
CE-Normen und Transparenz
Die CE-Kennzeichnung in der EU ist ein bekanntes Symbol für die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards. Im Rahmen der Kreislaufwirtschaft werden diese Normen erweitert, um auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Dies spiegelt sich beispielsweise in der EU-Plastikstrategie wider, die vorsieht, die Umweltauswirkungen von Kunststoffen zu reduzieren. Die Strategie beinhaltet Maßnahmen, die dieVerwendung von recycelten Kunststoffen fördern, die Plastikverschmutzung verringern und die Nachhaltigkeit von Kunststoffprodukten verbessern sollen. Durch diese Erweiterung der CE-Normen wird ein höherer Grad an Transparenz in Bezug auf die Umweltauswirkungen von Produkten und die kritische Prüfung von grünen Produktaussagen angestrebt.
Sorgfaltspflicht und Kreislaufwirtschaft in Lieferketten
Das europäische Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), soll Menschen- und Umweltrechte in globalen Lieferketten stärken. Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, umfassende umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten umzusetzen.
Auch die CSDDD soll im Rahmen des Aktionsplans Circular Economy und mithilfe gesteigerter Sorgfaltspflichten dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen sowie den Zustand der Umwelt, insbesondere von Luft, Wasser und Boden, zu verbessern. Das Ziel: den Übergang zu einer nicht-toxischen Kreislaufwirtschaft beschleunigen.
Corporate Social Responsibility Directive (CSRD)
Dank der Transparenzpflicht gilt die CSRD als wesentlicher Enabler auf dem Weg von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft. Der Reportingstandard ESRS führt dazu, dass Unternehmen transparent über ihren jetzigen und zukünftig geplanten Ressourcenverbrauch berichten müssen, unter Berücksichtigung der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Regeneration erneuerbarer Ressourcen.
Der ESRS-Bereich E5 behandelt Ressourcenverbrauch, Abfallaufkommen, zirkuläres Design und Rückgewinnung von Produkten und Materialien. Indem der Standard Unternehmen dazu anregt, ihre Kreislaufwirtschaft über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu bewerten, hat die CSRD ergänzend zur CSDDD die Kraft, Chancen und Risiken zu betrachten, die mit zirkulären Maßnahmen einhergehen.
Während Regulierungen stets mit Anstrengungen im Bereich der betrieblichen Bürokratie einhergehen, ist es wichtig, auch die Ebene der Chancen zu berücksichtigen. Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz sind nicht zwingend neue Themen für Unternehmen.
Die Regularien bringen nun den Vorteil, dass für alle Teilnehmer am Markt ein ähnliches Level-Playing Field entsteht. Ressourceneffizienz, Steigerung der Ressourcensicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sind nur ein Auszug des Potentials, das durch die Förderung einer starken Kreislaufwirtschaft entstehen kann.