In der Bundesrepublik ansässige Gesellschaften, die in Frankreich eine Betriebstätte unterhalten, werden nicht zur Ausschüttungsteuer (impôt de distribution) im Sinne des Artikels 115 quinquiès des Code général des Impôts herangezogen.[1]

[1] Geändert durch Revisionsprotokoll vom 9.6.1969. .

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?