Rz. 460

Allen drei (mit der hier nicht weiter behandelten Alternative der Abfindung für den – überholten – Erbersatzanspruch: vier) Sachverhaltsalternativen sind zwei Aspekte gemein: der entgeltliche Erwerb von Todes wegen und die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer.

Während der Grundfall des erbrechtlichen Erwerbsfalles von der Unentgeltlichkeit des Übertragungsvorganges gekennzeichnet ist, kommt es in dieser und in den folgenden Fallgruppen der Nr. 5–7 zu einem Paradigmenwechsel: d. h. einem entgeltlichen Erwerb von Todes wegen. Daher können nicht alle Wertungen der idealtypischen Grundtatbestände unbesehen übernommen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?