Rechtsprechung

Abkommenskindergeld: Keine Kindergeldberechtigung während einer Sperrzeit (BFH)


Während der Dauer einer Sperrzeit erhält der Arbeitslose mangels tatsächlichen Leistungsbezugs kein Arbeitslosengeld i.S. des Sozialabkommens mit Jugoslawien und ist daher nicht kindergeldberechtigt.

Entscheidungsstichwörter

Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG

Leitsatz

Während der Dauer einer Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III erhält der Arbeitslose mangels tatsächlichen Leistungsbezugs kein Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG.

Normenkette

EStG § 62 Abs. 2

SozSichAbk YUG Art. 28 Abs. 1

WÜRV Art. 31 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1, Abs. 3

SGB III § 144 Abs. 1, Abs. 3

AFG § 119

SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 2

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG vom 31. Januar 2008  16 K 343/07 (EFG 2008, 1215)

Urteil v. 27.10.2011, III R 14/08, veröffentlicht am 4.1.2012


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