BFH-Entscheidung zur Rentenbesteuerung

Der BFH will noch im laufenden Jahr über die umstrittene Rentenbesteuerung befinden. Wenn der Kläger nicht ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis widerspreche, dürfte es wegen der Bedeutung des Falles wohl eine mündliche Verhandlung geben, sagte der BFH-Sprecher Volker Pfirrmann der "Süddeutschen Zeitung".

Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert. 2005 war es die Hälfte, derzeit sind es 80 Prozent und 2040 werden volle 100 Prozent erreicht. Entscheidend ist dabei das Renteneintrittsjahr. Zwar werden Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei, doch sehen Kritiker in der Regelung eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung.

BMF verteidigt gesetzliche Regelung

Dem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat sich das BMF mit Rückgriff auf ein Sonderrecht in den Revisionsfall vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 33/19) eingeschaltet. Es habe damit volle Akteneinsicht bekommen und am 8.6.2020 in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.

"Die Doppelbesteuerung der Renten führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen", sagte der Fraktionsvize der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr der "Süddeutschen Zeitung". "Olaf Scholz muss jetzt aufwachen und von sich aus klarstellen, wie die Gefahr einer Doppelbesteuerung verhindert werden kann."

dpa

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