Neue anhängige Verfahren im Februar 2021
Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Februar 2021 veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Unternehmer | Verschmelzung/Rücklage Auflösung einer Rücklage gem. § 6b EStG bei der übertragenden Gesellschaft oder bei der aufnehmenden Gesellschaft einer Verschmelzung 1. Ist im Falle der Verschmelzung einer AG auf eine GmbH die Passivierung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG, die einst von einer GmbH & Co. KG gebildet und im Wege der Anwachsung auf die AG übergegangen war, bei der GmbH – d. h. bei der übernehmenden Gesellschaft der Verschmelzung - ausgeschlossen, wenn die Rücklage wegen Ablaufs des letzten (d. h. des vierten bzw. sechsten) Wirtschaftsjahres schon bei der AG – d. h. bei der übertragenden Gesellschaft der Verschmelzung - nicht mehr passiviert werden konnte? 2. Ist eine am Schluss des vierten (bzw. sechsten) Wirtschaftsjahres noch bestehende Rücklage noch im selben Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend aufzulösen und muss dies im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bei der Erstellung der Steuerbilanz umgesetzt werden? Ist § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG nicht so zu verstehen, dass die Rücklage noch in der letzten logischen Sekunde des Wirtschaftsjahrs besteht, so dass im Falle einer Verschmelzung ein Übergang auf die übernehmende Gesellschaft und dort eine gewinnerhöhende Auflösung in Betracht käme (entgegen FG Münster, Urteil v. 17.9.2018, 13 K 2082/15 K,G, EFG 2019, 370, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 39/18)? | I R 56/19 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 5.3.2019, 6 K 6071/18 |
Unternehmer | Organschaft/Wirtschaftliche Eingliederung 1. Ist für die Beantwortung der Frage, ob eine wirtschaftliche Eingliederung i. S. einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorliegt, (immer) eine Wesentlichkeitsprüfung durchzuführen hinsichtlich des Leistungsaustausches zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, oder der vom Organträger und der Organgesellschaft aufeinander abgestimmten Leistungen an Dritte? 2. Nach welchen Maßstäben und Regeln ist eine solche Prüfung durchzuführen? Wie unterscheidet sich diese Prüfung bei Fällen, in denen Organträger und Organgesellschaft aufeinander abgestimmte Leistungen an Dritte durchführen, gegenüber den Fällen, in denen ein direkter Leistungsaustausch zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft stattfindet? Ändern sich diese Maßstäbe bei einer deutlich ausgeprägten finanziellen und organisatorischen Eingliederung? Ändern sie sich bei einer mittelbaren Eingliederung? 3. Kann das Vorliegen einer gegenseitigen Förderung und Ergänzung im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. Art. 11 MwStSystRL eine Wesentlichkeitsprüfung entbehrlich machen? 4. Welches Verhältnis ist für eine „mehr als unerhebliche Geschäftsbeziehung“ zu fordern? | V R 28/20 Sächsisches FG, Urteil v. 5.9.2019, 6 K 94/16 |
Unternehmer | Rechnungsberichtigung/Reverse-Charge-Verfahren Ist eine rückwirkende Rechnungskorrektur wegen Fehlens einer Mindestangabe in einer Rechnung auch dann zu versagen, wenn die Beteiligten von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ausgegangen sind und auf dieser Grundlage unter Anwendung des § 14a Abs. 5 UStG abgerechnet haben? | V R 33/20 Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.9.2020, 11 K 324/19 |
Unternehmer | Verzehr an Ort und Stelle/Ermäßigter Steuersatz 1. Kommt es für die Berücksichtigung von Verzehrvorrichtungen bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung als Dienstleistungselement darauf an, ob die vom Speisenanbieter angebotenen Speisen unabhängig von der Mobiliarnutzung konsumiert werden können? 2. Kommt es für die ausschließliche Bestimmung von Mobiliar zur Erleichterung des Verzehrs von Lebensmitteln auf die objektive Empfängersicht an? 3. Steht es der Berücksichtigung von Verzehrvorrichtungen, die im Eigentum eines Dritten stehen und sich in einer sog. Gastronomie-Mall, die Teil eines Gebäudes (Einkaufszentrum, Fußballstadion o. ä.) ist, befinden, bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung als Dienstleistungselement entgegen, dass die Verzehrvorrichtungen von allen Besuchern des Gebäudes genutzt werden dürfen? | V R 42/20 FG Düsseldorf, Urteil v. 4.9.2019, 5 K 404/14 U |
Arbeitnehmer | Erste Tätigkeitsstätte/Zuordnung Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 und Satz 4 EStG bei einem Feuerwehrmann zu stellen, der arbeitsvertraglich auf mehreren Wachen eingesetzt werden kann, tatsächlich aber nur auf einer Wache tätig ist? Falls danach keine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist, kommt dann § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG für den Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der einen Wache zur Anwendung? | VI R 48/20 FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.11.2019, 6 K 1475/18 |
Unternehmer | Einnahmeüberschussrechnung/Umsatzsteuervorauszahlung Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war? | VIII R 25/20 Sächsisches FG, Urteil v. 15.1.2020, 5 K 1578/19 |
Anleger | Immobilienfonds/Sonderwerbungskosten Anerkennung von (vergeblichen) Sonderwerbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Begehren auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stehen? | IX R 18/20 Hessisches FG, Urteil v. 12.11.2019, 7 K 352/19 |
Anleger | Ehescheidung/ Realsplitting Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gem. § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen? Ist dies – bejahendenfalls – auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete? | X R 33/20 Niedersächsisches FG, Urteil v. 11.6.2020, 1 K 99/19 |
Anleger | Direktversicherung/Arbeitsverhältnis Liegt eine gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuernde Direktversicherung – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – nur deshalb nicht vor, weil der Vertragsabschluss der Lebensversicherung im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgte? | X R 44/18 FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.3.2018, 3 K 2049/16 |
Unternehmer | Kraftfahrzeughandel/Leasing Steuerrechtliche Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem Kfz-Händler zu leistenden Beteiligungsbeträge: Handelt es sich bei den im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells zu zahlenden Beteiligungsbeiträgen um Verbindlichkeiten, die im Rahmen von Neuwagengeschäften eingegangen werden oder sind diese Beträge den Anschaffungskosten des von der Leasinggesellschaft zurückerworbenen Fahrzeugs zuzurechnen? | XI R 20/20 Thüringer FG, Urteil v. 17.6.2020, 4 K 460/17 |
Unternehmer | Beherbergung/Verpflegung Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen und Parkplatzgestellung bei einer Hotelübernachtung Handelt es sich bei Frühstücksleistungen um unselbstständige Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, oder fallen diese Leistungen unter das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG und sind mit dem Regelsteuersatz zu besteuern? Dient die Einräumung von Parkmöglichkeiten der Vermietung, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Übernachtung und der Parkplatzgestellung besteht und diese dem ermäßigten Steuersatz unterliegt? | XI R 34/20 Sächsisches FG, Urteil v. 23.9.2020, 2 K 352/20 |
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