Neue anhängige Verfahren im Juli 2018
Eine Auswahl der wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger, die im Juli veröffentlicht wurden, erhalten Sie hier im Überblick:
Rubrik | Thema | Az. beim BFH und Vorinstanz |
Unternehmer | Betriebsveranstaltung / Pauschalierung Sind die Kosten für die Beauftragung von Eventagenturen für betriebliche Veranstaltungen, an denen Kunden und Arbeitnehmer teilgenommen haben, in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG (Arbeitnehmer) und in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (Kunden) einzubeziehen? | VI R 13/18 FG Köln, Urteil v. 22.2.2018, 1 K 3154/15, EFG 2018, 1133 |
Arbeitnehmer | Doppelte Haushaltsführung / Verpflegungsmehraufwand Sind die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzenden Verpflegungspauschalen gem. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn einem Steuerpflichtigen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen unentgeltlich angeboten wird, er aber an der Gemeinschaftsverpflegung morgens und abends tatsächlich nicht teilnimmt, sondern sich selbst verpflegt? | VI R 16/18 FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2017, 5 K 432/17 |
Anleger | Kapitalforderung / Sachleistungsanspruch Liegt ein Anspruch auf eine Sachleistung und damit keine Kapitalforderung i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vor, wenn im Falle der Veräußerung einer Fondsbeteiligung der Anleger verlangen kann, seinen Beteiligungsgegenwert in Form einer Sachauszahlung durch (wertgleiche) Lieferung einer bestimmten Goldmenge vereinnahmen zu können? | VIII R 15/18 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.3.2018, 13 K 13030/17 |
Arbeitnehmer | Kindergeld / Berufsausbildung Bildet eine während des zweiten Ausbildungsabschnittes parallel ausgeübte Erwerbstätigkeit immer eine schädliche Zäsur, die eine Erstausbildung entfallen lässt, auch wenn die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildungsmaßnahme Voraussetzung für den angestrebten Abschluss ist? | III R 26/18 FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.1.2018, 6 K 3796/16 |
Unternehmer | Pensionsrückstellung / Auflösung Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i. S. d. § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen? In welcher Höhe führt die Zahlung an den Pensionsfonds zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gem. § 4e Abs. 3 Satz 3 EStG? | XI R 52/17 FG München, Urteil v. 4.10.2017, 6 K 3285/14 |
Arbeitnehmer | PKW-Überlassung / Zuzahlung Wie ist eine in einer Summe geleistete Zuzahlung eines Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines vom Arbeitgeber angeschafften und dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz (1 %-Regelung) zu berücksichtigen, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Geltungsdauer der Zuzahlung geschlossen wird (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 LStR)? | VI R 18/18 Niedersächsisches FG, Urteil v. 16.4.2018, 9 K 162/17 |
Anleger | Spekulationsgeschäft / Eigene Wohnzwecke Unentgeltliche Grundstücksübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Tochter, wobei die durch Grundschulden abgesicherten Darlehen von der Tochter nicht übernommen und weiter von der Mutter bedient wurden - Hier zur Konkretisierung der Begrifflichkeit "zu eigenen Wohnzwecken" des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei einem Grundstück, bebaut mit einem Haupt- und Nebenhaus, im Zusammenhang mit dem Bestehen eines unentgeltlichen Wohnrechts u.a. für die Mutter und einer Eigennutzung der Steuerpflichtigen. Wären bei einer Verneinung des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zumindest die nicht von der Steuerpflichtigen getragenen Darlehen für das Grundstück in die Berechnung zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns miteinzubeziehen, da die "freie" Veräußerung im Vorgriff auf eine mögliche Zwangsversteigerung zur Verwertung der Grundschulden durchgeführt wurde? | IX R 8/18 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.2.2018, 4 K 4295/16 EFG 2018, 834 |
Unternehmer | Veräußerungsgewinn / Schwebendes Geschäft Handelt es sich bei Ansprüchen einer GbR aus laufenden Insolvenzverfahren, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Gesellschafterin der Höhe nach noch nicht genau ermittelbar sind, um solche aus einem schwebenden Geschäft, sodass eine Besteuerung dieser im Auseinandersetzungsvertrag aufgelisteten nachlaufenden Zahlungen bei der ausscheidenden Gesellschafterin als nachträgliche laufende selbständige Einkünfte zu erfolgen hat oder liegt insoweit ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vor? | VIII R 12/18 FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.3.2018, 12 K 15284/15 |
Unternehmer | Verschmelzung / Gestaltungsmissbrauch Handelt es sich bei der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft um einen Gestaltungsmissbrauch i. S. v. § 42 AO i. d. F. des JStG 2008? | I R 2/18 Hessisches FG, Urteil v. 29.11.2017, 4 K 127/15 |
Unternehmer | Vorsteuerabzug / Umzugskosten Ist die Übernahme von Umzugskosten für Angestellte der GmbH, die im Zusammenhang mit der Errichtung als neuer Konzerndienstleister gezahlt wurden steuerbar, und ist diese dabei gesondert ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehbar? | V R 18/18 Hessisches FG, Urteil v. 22.2.2018, 6 K 2033/15 |
Anleger | Zahlungsverjährung / Einkommensteuer Beginnt nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht? | VII R 18/18 FG München, Urteil v. 16.2.2018, 8 K 2196/15 |
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