Gewerbeverluste beim Formwechsel in eine Personengesellschaft

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlusts bei der Untergesellschaft führt.

Mit Urteil vom 28.9.2016, 2 K 41/16, hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass beim Formwechsel der Obergesellschaft die Unternehmeridentität der Untergesellschaft gewahrt bleibt. Ein Formwechsel bedeutet nach Auffassung des Gerichts keinen Gesellschafter- und somit auch keinen Unternehmerwechsel. Er führe nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zur Entstehung eines neuen Rechtsträgers. Das Steuerrecht muss laut FG Schleswig-Holstein den zivilrechtlichen Vorgaben des Umwandlungsrechts folgen. Da es keine ausdrückliche Regelung gibt, die die Verlustfortführung im Fall des Formwechsels versagt, hat das FG entschieden dass der Gewerbeverlust nicht wegfällt. Das Urteil ist rechtskräftig.

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 28.9.2016,  2 K 41/16 (Haufe Index 9884542), Mitteilung v. 31.3.2017


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