Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
Schwerbehinderung eines Kindes
Vor dem FG Rheinland-Pfalz klagte der Vater eines erwachsenen Kindes, das bereits seit der Kindheit an einer chronischen depressiven Störung mit schweren Episoden leidet. Das Amt für soziale Angelegenheiten stellte wiederholt eine Schwerbehinderung fest, basierend auf ärztlichen Gutachten. Daher erhielt der Kläger Kindergeld.
Der ärztliche/psychologische Dienst der Agentur für Arbeit erstellte 2016 ebenfalls ein Gutachten. Zwar wurde im Ergebnis bestätigt, dass der Sohn des Klägers eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausüben kann. Doch die Erwerbsfähigkeit sollte in einem Jahr erneut geprüft werden; die Kindergeldfestsetzung wurde bis Juli 2017 befristet.
Mehrere Gutachten zur Erwerbsfähigkeit
Im Juni 2017 legte der Kläger einen Bericht des behandelnden Arztes für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie vor, in dem eine 80 %-ige Schwerbehinderung festgestellt wurde. Es wurde außerdem festgestellt, dass der Sohn nicht ausreichend erwerbsfähig sei. Die Familienkasse bewilligte jedoch kein Kindergeld, da eine Reha-Stelle der Agentur für Arbeit mitteilte, es läge ein Gutachten v. 5.9.2017 vor, dass das Kind erwerbsfähig sei. Die Klage vor dem FG hatte Erfolg. Das Gericht stufte das Gutachten v. 5.9.2017 als Parteigutachten ein, das zudem gravierend mangelhaft und daher nicht überzeugend sei.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.5.2020, 2 K 1851/18, veröffentlicht am 27.5.2020
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024