Schätzung des Gewinns anhand der Richtsätze der Verwaltung
Hintergrund
Ein Transportunternehmen hatte für 2011 wie schon für die beiden Vorjahre keine Steuererklärung eingereicht und vorgetragen, die Buchführungsunterlagen seien verloren gegangen. Das Finanzamt schätzte den Gewinn anhand des sog. Mittelansatzes der Richtsätze auf rund 10 % der angemeldeten Umsätze. Der Kläger wandte ein, die Richtsätze seien wegen der hohen Belastungen durch die Maut und gestiegene Treibstoffkosten veraltet und nicht repräsentativ.
Entscheidung
Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Die Richtsätze würden jedes Jahr vom BMF anhand der Ergebnisse geprüfter Unternehmen der Branche festgelegt. Ihre Anwendung stelle deshalb eine Art äußeren Betriebsvergleichs dar. Ein Abweichen von den Richtsätzen kommt nur in Betracht, wenn für den jeweiligen Betrieb besondere Verhältnisse nachgewiesen werden, die auf einen niedrigeren Gewinn hinweisen. In anderen Fällen hat der Steuerpflichtige etwaige "Unschärfen" der Schätzung hinzunehmen.
Hinweis
Betriebe mit ungewöhnlich hohen Gewinnen könnten versucht sein, bei einer Schätzung anhand der Richtsätze Steuerersparnisse mitzunehmen. Insbesondere wenn für mehrere Jahre keine Bilanzen vorgelegt werden, könnten die Finanzämter diesen Verdacht zum Anlass nehmen, die Schätzung um einen Unsicherheitszuschlag, anzuheben. Ggf. könnten sie eine Betriebsprüfung, in Sonderfällen sogar eine Fahndungsprüfung anordnen. In aller Regel ist deshalb zu empfehlen, ordnungsgemäße Bücher zu führen und Gewinnermittlungen vorzulegen. Damit lassen sich zudem Nachteile in Jahren eines unerwarteten Gewinneinbruchs vermeiden.
FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 2.7.2014, 2 K 311/13
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024